Innenministerium klärt auf

Verhüllungsverbot: Halloween-Verkleidung bleibt erlaubt

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Polizei wird "weite Definition" des Begriffs "Tradition" anlegen.

Halloween-Fans können aufatmen: Sie dürfen sich trotz des neuen Vermummungsverbots nach Lust und Laune kostümieren. Verkleidungen im Rahmen der jährlichen Halloween-Veranstaltungen fielen nicht unter das Gesetz, stellte das Innenministerium auf APA-Anfrage am Mittwoch klar.

Das seit Monatsbeginn geltende Verschleierungsverbot, das Burkas verhindern soll, sieht Ausnahmen vor, nämlich aus gesundheitlichen Gründen, bei Traditionsveranstaltungen im Fasching bzw. Advent oder wenn die Verhüllung beruflich notwendig ist, etwa bei Handwerkern, Medizinern oder Clowns. Für Verwirrung gesorgt hatte nun ein Bericht der "NÖN", wonach Halloween für die Polizei "spannend" werden könnte, da es nicht zum österreichischen Brauchtum gehöre.

Diese Sorge ist unbegründet: Zwar habe der Gesetzgeber "keine taxative Aufzählung" getroffen, was im Sinne des Gesetzes unter den Begriff "Tradition" falle, erklärte ein Ministeriums-Sprecher gegenüber der APA. "Die Polizei wird in der Vollziehung aber unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit eine weite Definition anlegen." Daher werde "ein Verkleiden im Rahmen der jährlichen Halloween-Veranstaltungen nicht unter dem Verhüllungsverbot dieses Gesetzes einzuordnen sein."

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