Salzburg

Versuchte Kindesentziehung: Frau vor Gericht

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Die 50-Jährige wollte das Spital mit einem zweijährigen Mädchen verlassen.

Eine 50-jährige Steirerin ist am Donnerstag bei einem Prozess in Salzburg mit dem Vorwurf der versuchten Kindesentziehung konfrontiert worden. Sie habe am 5. November 2015 auf der Kinderstation des Salzburger Landeskrankenhauses ein zweijähriges Mädchen auf den Arm genommen und mit dem Kind das Spital verlassen wollen, erklärte der Staatsanwalt. Doch die Frau sprach von einem "Missverständnis".

"Der Versuch einer Stationsschwester, die Frau davon abzuhalten, scheiterte vorerst. Letztlich gelang es dem Personal dann doch, ihr die Zweieinhalbjährige abzunehmen", sagte Staatsanwalt Michael Schindlauer vor dem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg.

Schizoaffektive Störung
Weil der neuro-psychiatrische Sachverständige Ernst Griebnitz die gebürtige Steirerin zur Tatzeit aufgrund einer schizoaffektiven Störung und ihres manisch-psychotischen Zustandes für zurechnungsunfähig erklärt hatte, stellte der Staatsanwalt den Antrag auf Einweisung der Frau in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Es sei zu befürchten, dass sie erneut eine vergleichbare Tat setzen könnte, zitierte Schindlauer aus dem Gutachten.

Missverständnis
Doch die 50-Jährige, die zuletzt in Salzburg wohnte, hielt die damalige Aufregung im Krankenhaus für ein Missverständnis. Sie sei damals Flüchtlingsbetreuerin gewesen. Auf der Suche nach einer Toilette sei ihr das Mädchen mit ausgestreckten Armen entgegen gelaufen. "Es wollte aufgefangen werden. Ich habe das Mädchen in die Arme genommen. Es war total verkühlt und hatte nasse Socken an. Ich hielt es und wartete bis jemand kommt", schilderte die Steirerin.

"Da kamen drei Schwestern raus. Eine schrie: 'Kindesentführung', so als ob ein Amokschütze unterwegs wäre. Ich habe das nicht auf mich bezogen. Ich wartete mindestens zehn Minuten, bis man mir das Kind abnahm", erzählte die Frau der vorsitzenden Richterin Gabriele Glatz.

Fehlende Krankheitseinsicht
Ein Kindesentführer würde das Kind nehmen und sofort damit flüchten, meinte die 50-Jährige noch. Zudem habe sie anfangs gedacht, sie kenne das Kind. Verteidigerin Sanela Miletic erklärte, es habe keinen Anlassfall für eine Kindesentziehung gegeben. Die Steirerin wird seit fünf Monaten stationär in der Christian-Doppler-Klinik betreut. Miletic legte einen aktuellen ärztlichen Befund vor, wonach bereits ein signifikanter Behandlungserfolg eingetreten sei.

Gutachter Griebnitz attestierte eine fehlende Krankheitseinsicht der Frau. Falls das Gericht zu dem Urteil komme, dass sie die vorgeworfene Tat begangen habe, gehe aufgrund von einer "Fehlinterpretation der Realität" eine hochgradig potenzielle Gefährlichkeit von ihr aus. Die Frau benötige eine konsequente, nervenärztliche Behandlung. Der mittlerweile festgestellte Behandlungserfolg könne durch entsprechende Weisungen wie eine anfangs wöchentliche ärztliche Kontrolle aufrechterhalten werden. Notwendig sei auch der Nachweis einer "absoluten Drogen- und Alkoholabstinenz". Vier Monate vor dem Zwischenfall auf der Kinderstation war die Frau laut Griebnitz wegen einer wahnhaften Störung in Behandlung.

Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch
Die geschiedene Frau hatte Probleme mit Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch. Sie schilderte der Vorsitzenden, dass sie in ihrem Leben auch dreimal vergewaltigt worden sei. Die Richterin vertagte schließlich die Verhandlung auf unbestimmte Zeit zur Einvernahme von Zeugen. Detail am Rande: Aufgrund des Zwischenfalls wurde die Zutrittskontrolle im Kinderbereich des Landeskrankenhauses verschärft.

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