Vorarlberg

Frau missbraucht: Sechs Afghanen stehen vor Gericht

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Sechs Männer im Alter zwischen 23 und 57 Jahren müssen sich seit Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen des sexuellen Missbrauchs einer alkoholisierten Frau verantworten 

Den sechs Angeklagten aus Afghanistan wird vorgeworfen, sich im Februar 2022 in Bludenz an der Frau vergangen zu haben. Sie sitzen seit vergangenem Juli in Untersuchungshaft. Vor Gericht bestritten die Männer, Geschlechtsverkehr gehabt bzw. gegen den Willen der Frau gehandelt zu haben.

Über den Fall war vor der Verhandlung nur wenig an die Öffentlichkeit gedrungen. Die Anklägerin schilderte, dass das Opfer - eine 45-jährige Frau - eigenen Angaben zufolge schwere Alkoholikerin ist. Sie hatte sich mit ihrem damaligen Partner gestritten, war aus der Wohnung geflogen und suchte stark betrunken nach einem Schlafplatz. Am Bahnhof Dornbirn wurde der Drittangeklagte auf die Frau aufmerksam, sprach sie an und bot ihr einen Schlafplatz beim Erstangeklagten in einem Flüchtlingsheim in Bludenz an.

In Bludenz angekommen wurde der 45-Jährigen im Zimmer des Erstangeklagten Alkohol offeriert. In weiterer Folge soll es durch die ersten drei Angeklagten zum sexuellen Missbrauch gekommen sein. Am nächsten Tag haben sich laut Darstellung der Staatsanwaltschaft auch die drei anderen Männer an der Frau vergangen. Die 45-Jährige habe die geschlechtlichen Handlungen deutlich abgelehnt. Den untersuchten DNA-Spuren zufolge müsse es auch noch einen siebenten Mann geben, der die Frau missbraucht habe, dieser habe aber noch nicht ausgeforscht werden können, sagte die Staatsanwältin.

Angeklagte bestreiten Vorwürfe 

Die Rechtsvertreter der Angeklagten wiesen den Tatvorwurf - den sexuellen Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigen Person - im Namen ihrer Mandanten zurück. Einige der Angeklagten gaben an, gar nicht mit der Frau verkehrt zu haben, andere betonten, alles habe im Einvernehmen stattgefunden. Trotz eindeutiger Spurenlage stellten etwa der Erst- und Drittangeklagte sexuellen Missbrauch in Abrede. Sie gaben zudem an, zu stark betrunken gewesen zu sein.

In ihren Einvernahmen betonten die beiden, die Frau habe sich stets "in normalem Zustand" befunden. Ebenso gaben sie an, täglich - gemeinsam mit anderen Personen - mehrere Flaschen Schnaps zu konsumieren. Die Frau hielt sich von 21. bis 24. Februar in der Flüchtlingsunterkunft auf.

Den Ausführungen der Staatsanwältin zufolge liegt der Strafrahmen im Fall eines Schuldspruchs bei fünf bis 15 Jahren. Der Strafrahmen sei erhöht, weil die Tat für das Opfer besonders erniedrigend gewesen sei. Die Richterin stellte klar, dass es am Mittwoch kein Urteil geben und der Prozess am Freitag fortgesetzt werden wird. Die 45-Jährige wird erst am Freitag vor Gericht aussagen, auch die Expertise von Gutachter Reinhard Haller wird erst am Freitag erörtert werden.
 

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