Urteil gefällt

Vier Jahre Haft für Kinderschänder

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Der 33-Jährige hat gestanden, zwei Buben vergewaltigt zu haben.

Wegen mehrerer sexueller Übergriffe auf drei unmündige Buben ist am Donnerstag ein 33-jähriger Mann aus Bludenz vom Feldkircher Schöffensenat zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte zeigte sich bei dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess geständig, zwei Buben im Alter von acht Jahren und einen Buben im Alter von 13 Jahren zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verurteilt wurde der 33-Jährige wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und der pornografischen Darstellung Unmündiger. Der dreifach einschlägig vorbestrafte Angeklagte hatte auch Kinderpornos aus dem Internet heruntergeladen.

Vorbestrafter Wiederholungstäter
Die vierjährige Haftstrafe begründete Richterin Claudia Egger mit dem langen Tatzeitraum. Der Missbrauch erstreckte sich vom Jahr 2000 bis 2007. Erschwerend wirkten sich auch die Vorstrafen und die mehrmalige Tatwiederholung aus. Mildernd gewertet wurde, dass der Mann als pädophil und somit als krank gilt.

Bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren befand der Senat die Strafe als schuld- und tatangemessen. Verteidiger German Bertsch meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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