Nach VfGH-Urteil

Vorarlberg spricht keine Corona-Strafen mehr aus

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Die vier Bezirkshauptmannschaften entschieden, die Einhaltung der Covid-19-Maßnahmen nicht mehr durch die Polizei kontrollieren zu lassen.

Nach dem VfGH-Entscheid, der mehrere Bestimmungen zur Coronavirus-Bekämpfung für gesetzeswidrig erklärt hat, werden in Vorarlberg aktuell keine "Coronastrafen" mehr ausgesprochen. Die vier Bezirkshauptmannschaften als Gesundheitsbehörde entschieden am Freitag, die Einhaltung der Covid-19-Maßnahmen nicht mehr durch die Polizei kontrollieren zu lassen.
 
Polizeisprecher Rainer Fitz bestätigte auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht von ORF Radio Vorarlberg. "Das bedeutet, dass in der Angelegenheit seit Freitagabend keine Anzeigen mehr erstattet und keine Organstrafverfügungen mehr eingehoben werden". In erster Linie geht es dabei um Beanstandungen hinsichtlich des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. um die Einhaltung von Mindestabständen.
 
Werde die Polizei von Dritten zum Einschreiten aufgefordert - "das kommt immer wieder vor" (Fitz) - würden jene Personen "informiert", deren Verhalten nicht den Covid-19-Regeln entspricht. "Wir empfehlen ihnen dann, die Maßnahmen einzuhalten", sagte Fitz.
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