Prozess in Korneuburg

Wiederbetätigung: Bedingte Haft für 37-Jährigen

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Das Urteil des Landesgerichts Korneuburg ist nicht rechtskräftig.

Ein 37-Jähriger, der laut Anklage NS-Devotionalien zuhause deutlich sichtbar aufgestellt hatte und zwei einschlägige Tattoos am Oberarm trug, ist am Landesgericht Korneuburg am Mittwoch nach dem Verbotsgesetz schuldig gesprochen worden. Er wurde wegen nationalsozialistischer Betätigung zu einem Jahr Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre, verurteilt.

Mildernd wirkten sich der ordentliche Lebenswandel und der Beitrag zur Wahrheitsfindung aus, verwies Richter Martin Bodner darauf, dass bei einem Rahmen von einem bis zu zehn Jahren mit der Mindeststrafe das Auslangen gefunden wurde. Und er riet dem Angeklagten, sich die Tätowierungen - eine Odalrune und ein Sonnenrad - entfernen zu lassen.

Die Geschworenen hatten mit sieben (von acht) Stimmen entschieden. Der Beschuldigte nahm das Urteil an, es ist aber nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab.

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