Hausbewohner attackierte sie in psychotischem Schub mit Klappmesser - Staatsanwalt beantragt Unterbringung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Wien - Eine 31-Jährige wäre am 15. März 2020 beim Rauchen im Innenhof in ihrer Wohnhausanlage in Wien-Ottakring fast ums Leben gekommen. Ein 21 Jahre alter Hausbewohner attackierte sie ohne ersichtlichen Grund mit einem Klappmesser und fügte ihr mit zumindest neun Stichen lebensgefährliche Verletzungen zu. Am kommenden Montag findet am Landesgericht für Strafsachen die Verhandlung statt.
Der 21-Jährige muss sich nicht wegen versuchten Mordes verantworten, da er laut dem psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann unter paranoider Schizophrenie leidet und in einem akuten psychotischen Schub zugestochen hat. Der Mann war somit im Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Die Staatsanwaltschaft hat aufgrund dessen die Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.
Der 21-Jährige hatte im selben Stockwerk wie die Frau gelebt. Die beiden kannten einander vom Sehen, grüßten einander, wenn sie sich im Stiegenhaus begegneten, und führten ab und zu Small Talk. Als sie nach dem Rauchen vom Hof ins Innere des Gebäudes wollte, stellte sich ihr der junge Mann in den Weg und versetzte ihr zunächst drei Stiche in den Bauch. Die 31-Jährige, die gerade mit einer Freundin telefonierte, versuchte zu flüchten und rief um Hilfe, worauf der Mann ihr folgte und meinte, sie solle leiser sein. Dann stach er ihr in die Brust, in den Kopf und mehrmals in den Hals. Die Freundin der 31-Jährigen bekam über Telefon die Bluttat mit und verständigte ebenso die Polizei wie andere Hausbewohner.
Der Staatsanwaltshaft zufolge ist es - wie es im Unterbringungsantrag heißt - "nur einer glücklichen Fügung" zu verdanken, dass die Klinge nicht die Halsschlagader eröffnet hat. Ein Stich ging in die Leber, wäre die lebensgefährlich Verletzte nicht umgehend notfallmedizinisch versorgt worden, wäre sie verblutet.