Urteil ist nicht rechtskräftig

8 Jahre für Sex-Attacke in Skaterpark

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Anstatt sich zu entschuldigen, verhöhnte der Angeklagte das Opfer noch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wien. Weil ihn ein mutiger Zeuge auf einem E-Roller verfolgte, ihn fotografierte, sodass er nach kurzer Fahndung gefasst werden konnte, musste sich am Mittwoch ein 42-jähriger sechsfacher Familienvater vor Gericht wegen versuchter Vergewaltigung verantworten. Acht Jahre fasste er für eine brutale Sex-Attacke auf eine 17-Jährige in Favoriten aus.

Der neunfach vorbe­strafte Angeklagte behauptete, das Opfer habe ihm frühmorgens an der Bim-Station Quellenstraße Sex gegen 50 Euro angeboten.

Doch der Senat glaubte den Schilderungen des Teenagers. Demnach habe sie der 42-Jährige zunächst angeflirtet, sie dann auf die Skateranlage im Alois-Greb-Platz geschleppt. Dort fiel er über die Jugendliche her. Als ihr ein Passant zu Hilfe kam, gelang der 17-Jährigen die Flucht.

Das Urteil: acht Jahre Gefängnis. Der Richter: „Ihre erste Vorstrafe war 1998. Da habe ich noch studiert.“ Nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

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