Mit einer Novelle des Gebrauchsabgabengesetzes steht das Verbot von Altkleidercontainern im öffentlichen Raum auf der Tagesordnung. Mit dieser Maßnahme will die Stadt Wien die zunehmende Vermüllung auf Gehsteigen reduzieren.
Aus Containern privater Unternehmen herausgerissene Kleider liegen oft wild verstreut, der Rest wird achtlos liegen gelassen, was Ungeziefer und weiterer Vermüllung Tür und Tor öffnet.
Laufende Zunahme von Beschwerden
Die Beschwerden nehmen aus allen Bezirken laufend zu, die MA 48 hat alleine im März 2026 ganze 1257 Fälle von Verunreinigungen dokumentiert. Die privaten Betreiber wurden wiederholt aufgefordert, für Sauberkeit zu sorgen. "Bedauerlicherweise waren diese Bemühungen erfolglos, die Betreiber bekommen dieses Problem nicht in den Griff und lagern die Probleme und Kosten an die Öffentlichkeit aus“, erläutert Planungsstadträtin Ulli Sima (SPÖ). Das Aufstellungsverbot auf öffentlichem Grund soll mit 1.1.2027 in Kraft treten. Es gibt jedoch kein generelles Sammlungsverbot für Alttextilien, auf Privatgrund ist dies weiterhin möglich.
Alternativen und Probleme mit Fast-Fashion
Die Stadt bietet schon seit langem die Abgabe auf Mistplätzen an; abgegebene Kleidung wird sortiert und schöne Ware im 48er-Tandler weiterverkauft. Alternativ kann bei Annahmestellen karitativer Organisationen Kleidung weiterhin abgegeben werden. Voraussetzung für eine Wiederverwendung ist, dass nur qualitativ hochwertige Ware abgegeben wird. Durch die Flut an Fast-Fashion ist diese Qualität nicht immer gegeben. Verunreinigte und verschlissene Textilien sind bitte im Restmüll zu entsorgen. Aufgrund der schlechteren Qualität der Sammelware kommt es am europäischen Markt zu einem massiven Preisverfall, zudem landet ein Teil laut einer Greenpeace-Recherche häufig auf Müllhalden. Mit den Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie soll die Sammlung und Verwertung aller Textilabfälle im Wege der erweiterten Herstellerverantwortung spätestens ab 2028 ohnehin neu aufgestellt werden.