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Die Justiz hat für alles Zeit. ­Wesentliches bleibt dabei ­leider auf der Strecke.

Der Mord an der 14-jährigen Schülerin Bakhti S. in Wien-Favoriten hat alle schockiert. Das Mädchen musste sterben, weil es ­gegen das muslimische Frauenbild aufbegehrte. Bakhti wollte wie alle Teenager Freiheiten genießen, ihre Familie tolerierte dies nicht. Ihr Bruder Hikmatullah (18) soll sie ­deshalb mit 13 Messer­stichen getötet haben – es gilt die ­Unschuldsvermutung.

Über Rechte wurde
sie nicht aufgeklärt

Jetzt wurde bekannt: Die 14-Jährige war vor der Familie nach Graz geflüchtet, ­hatte Anzeige wegen Gewaltausübung gegen Vater und Bruder erstattet. Doch rausgekommen ist dabei nichts.

Formalfehler. Wegen eines Formalfehlers. Bakhti hatte den Ermittlern durchaus ­geschildert, welches Martyrium sie als muslimisches Mädchen durchleben musste. Doch die Aussage konnte nicht verwertet werden. Man hatte vergessen, die 14-Jährige darauf hinzuweisen, dass sie sich als Familienangehörige der Aussage entschlagen könne.

Deshalb wurde sie erneut zur Einvernahme gebeten. Doch zu diesem Zeitpunkt war das spätere Mordopfer derart eingeschüchtert, dass es nicht mehr aussagen wollte. Die Ermittlungen wurden eingestellt.

Bakhti starb am 18. September auf dem Weg in die Schule. Ihr tatverdächtiger Bruder sagte: „Gut, dass sie tot ist.“

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