"Überholende Kausalität"

Frau tötet Mann im AKH: Straffreiheit?

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Ist die Causa rechtlich überhaupt fassbar? 

Eine 52-jährige Frau hat laut Landespolizeidirektion am vergangenen Donnerstag in einem Wiener Krankenhaus das Leben ihres todgeweihten Lebensgefährten (laut jüngsten Angaben der Polizei waren die beiden nicht verheiratet, Anm.) beendet. Der 70-Jährige war am 1. April auf die Intensivstation des Spitals gekommen, wo sich sein Zustand verschlechterte. Er musste künstlich beatmet werden.

Die Frau soll bei ihrem Abschiedsbesuch die Schläuche aus dem Beatmungsgerät gezogen haben. Das Spital hatte die 52-Jährige telefonisch verständigt, weil die Ärzte davon ausgingen, dass der Mann nur mehr wenige Stunden zu leben hatte. Wie Polizeisprecherin Irina Steirer am Sonntag mitteilte, hatte sich der Mann von einer Nierentransplantation nicht mehr erholt. Er musste wiederholt spitalsärztlich behandelt worden. Bei seinem letzten Krankenhausaufenthalt erlitt er einen Atemstillstand.

 

Mit 18 Jahre jüngeren Frühpensionistin liiert

Wie Steirer berichtete, war der Mann mehrere Jahre mit einer um 18 Jahre jüngeren Frühpensionistin liiert. Die beiden lebten jedoch in getrennten Wohnungen. Seine Partnerin wollte ihm offenbar einen längeren, quälenden Todeskampf ersparen. Als außer den beiden niemand mehr im Krankenzimmer war, beendete sie die lebenserhaltenden Maßnahmen. Danach verließ sie das Spital. Sie wurde noch am selben Abend festgenommen - das Krankenhaus hatte die Polizei verständigt.
 
Die Landespolizeidirektion geht von Mordverdacht aus. Die 52-Jährige befindet sich allerdings wieder auf freiem Fuß. Sie wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Wien nach ihrer Beschuldigteneinvernahme am Samstag enthaftet. Die Frau soll zum Zeitpunkt der Tat alkoholisiert gewesen sein.
 

Mord oder Tötung auf Verlangen?

War es Mord oder Tötung auf Verlangen oder ist die Causa rechtlich überhaupt fassbar? Faktum ist: Der Verstorbene hatte keine schriftliche Patientenverfügung, dass er mit gewissen Behandlungsmethoden nicht einverstanden gewesen wäre. Wäre eine vorhanden gewesen, hätte dennoch der Arzt (und nicht eine Angehörige) die lebenserhaltenden Maßnahmen stoppen müssen.
 
Angeblich gab es statt der Patientenverfügung aber eine mündliche Vereinbarung zwischen den Partnern, was aber noch nicht geklärt ist. In diesem Fall hätten die Ankläger aber durchaus ein juristische Mittel, die Sterbehilfe (die in Österreich verboten ist) zu ahnden: Laut § 77 StGB kann bei Tötung auf Verlangen eine Strafe von sechs Monaten bis zu 5 Jahren verhängt werden.
 
Dass es zu einer Mord-Anklage kommt,  glauben die wenigstens. Ein Anwalt kommt gegenüber oe24 sogar zum Schluss, dass die 52-Jährige straffrei davonkommen könnte. Der Grund dafür heißt "überholende Kausalität"  - was kurz gesagt bedeutet, dass die Frau ein Ereignis ausgelöst hat, dass kurz darauf sowieso eingetreten wäre.
 
Spannend ist die traurige Causa auf jeden Fall. 
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