Trotz unwahrer Aussagen wurde der frühere OGH-Präsident freigesprochen.
Für Außenstehende ist das Ganze unverständlich: Ein ehemaliger Spitzenjurist und Höchstrichter sagt in einer Einvernahme objektiv falsch aus, wird hierfür angeklagt und schließlich doch freigesprochen. Die Richterin entschuldigt sich sogar für die Unannehmlichkeiten während des zweijährigen Verfahrens.
Evaluierung
So geschehen am Freitag im Straflandesgericht, wo sich der frühere Präsident des Obersten Gerichtshofes (OGH), Johann Rzeszut (73), wegen einer falschen Zeugenaussage im Fall Kampusch zu verantworten hatte.
Konkret ging es um seine Kontakte zu einem Polizisten, der als Mitglied einer Evaluierungskommission mögliche Schlampereien in den früheren Ermittlungen des Entführungsfalles aufdecken sollte. Der Polizist griff zu zweifelhaften Methoden, Rzeszut soll ihn dazu ermuntert haben. Ein diesbezügliches Verfahren aber wurde eingestellt.
Der Ex-OGH-Präsident verzettelte sich aber in seinen Aussagen zu dem Fall, leugnete enge Verbindungen zu dem Ermittler. Nachweislich verneinte er zahlreiche Telefonate mit dem Beamten, die er tatsächlich aber geführt hatte.
Objektiv die Unwahrheit, aber hatte Rzeszut auch subjektiv, etwa durch Vorsatz, den Straftatbestand der falschen Aussage erfüllt? „Ich befand mich in einem mentalen Tunnel“, entschuldigte er seine Erinnerungslücken – Freispruch. Nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.