Beschuldigte sprach im gesamten Prozess von Notwehr.
Wien. Eine 27-Jährige ist am Dienstag von einem Wiener Geschworenengericht zu 18 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden. Zudem wird die Frau aufgrund ihrer Persönlichkeitsstörung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Sie soll Ende 2020 ihren Bekannten mit einem Stich ins Herz getötet haben. Die beiden Obdachlosen hatten sich am 18. November in einem Abbruchhaus getroffen, um ein Picknick zu machen, wenig später war der 36-Jährige tot.
Das Urteil der Geschworene erfolgte einstimmig nach nur zwei Stunden und ist nicht rechtskräftig. Beide Parteien gaben keine Erklärung ab. Die Geschworenen haben der Abgeklagten keinen Glauben geschenkt, dass sie in Notwehr zustochen hat, wie sie behauptete. Die 27-Jährige brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus.
Angeklagter und Opfer kannten sich
Die Angeklagte - anwaltlich vertreten von Christoph Marik - und das Opfer kannten einander seit Juni 2020. Sie verband eine lose Freundschaft, die beiden trafen einander immer wieder in diversen Obdachloseneinrichtungen. Man sei bei schönem Wetter draußen gesessen und habe gegessen. "Ich hab' ihn schon gern gehabt", sagte die Angeklagte über den 36-jährigen Tschechen. Am 18. November rannte ihr der Mann wieder über den Weg. Die beiden beschlossen, in ein Abbruchhaus in der Sechtergasse zu gehen, das von Wohnungslosen genutzt wurde.
Nachdem die Frau und der Mann zwei Flaschen Wein und drei Äpfel gekauft hatten, begaben sie sich in das leer stehende Gebäude. "Aber Sie haben ja auch ein Messer mitgehabt", sagte Richterin Olivia-Nina Frigo. "Das haben wir gemeinsam gekauft, um die Äpfel zu schälen. Ich kann die Äpfel nicht so essen, weil mir vorne die Zähne fehlen", so die Beschuldigte, die an jenem Novembertag bereits eine Flasche Vodka getrunken und zwei Tabletten des Angstlösers Praxiten eingenommen hatte.
"Er hat mich die ganze Zeit provoziert"
Im Abbruchhaus angekommen, legten sich die beiden auf eine Matratze, um einvernehmlich Sex zu haben. "Aber er hat mich die ganze Zeit provoziert", sagte die 27-Jährige. "Er hat nur noch tschechisch gesprochen. Ich fand das eben komisch." Obwohl die Frau über den 36-Jährigen gebeugt war, "hatte ich Todesangst", sagte sie. Es sei eine aggressive Stimmung gewesen. "Aber wovor hatten Sie Todesangst, Sie sitzen ja auf ihm drauf?", fragte die Richterin. "Er hat die Augen so aufgerissen", erwiderte die Beschuldigte.
Der Mann habe sie an der Schulter packen und wegstoßen wollen. Seine Hände habe er in ihre Richtung ausgestreckt. "Hat er Sie angegriffen?", fragte die Vorsitzende des Schwurgerichts. "Nein, er war kurz davor." In Notwehr habe sie reflexartig "mit voller Wucht zugestochen", das Messer war im Rucksack, der neben ihr stand. "Ich glaube nicht, dass ich anders hätte handeln können", rechtfertige sie ihre Verantwortung.
Danach flüchtete sie hastig aus dem Haus. Auf dem Parkplatz dachte sie noch: "Beruhig dich, du hast etwas Schlimmes getan. Hol die Rettung", erzählte sie vor Gericht. "Ich hab' mich geekelt vor mir selbst." Hilfe holte sie allerdings nicht. Der 36-Jährige, der sich noch schwer verletzt vom ersten Stock zum Eingang schleppen konnte, wurde von einem Mann dort entdeckt, der die Rettung verständigte. Obwohl ein Notarzt an Ort und Stelle den Brustkorb des Verletzten öffnete und das Loch im Herzen noch zunähte, starb der gebürtige Tscheche am Weg ins Spital. Drei Tage später wurde die 27-Jährige wegen Mordverdachts festgenommen. Die Polizei befragte sie zunächst als Zeugin und kam dann darauf, dass die Frau etwas mit der Tat zu tun haben dürfte.
Keine Spuren eines sexuellen Übergriffes
In den ersten Einvernahmen behauptete die Angeklagte noch, sie habe zugestochen, um sich gegen einen Vergewaltigungsversuch zur Wehr zu setzen. Die Staatsanwaltschaft wertete diese Angaben als Schutzbehauptung. Weder an der Leiche noch am Tatort fanden sich Spuren, die auf einen sexuellen Übergriff hingedeutet hätten. Abgesehen davon lehnte die 27-Jährige eine gynäkologische Untersuchung und auch weitere Beweisaufnahmen ab, die ihre Version hätten stützen können.
Bei der Verhandlung am Dienstag sprach sie nun nur noch von dem bevorstehenden Angriff. Das Opfer wurde allerdings in seinem Bekanntenkreis als "sehr gutgläubig und sehr gutmütig" beschrieben, schilderte der Staatsanwalt. Abwehrverletzungen wurden bei der Leiche laut medizinischem Gutachter Daniele Risser nicht gefunden.
Die psychiatrische Gutachterin Gabriele Wörgötter stellte bei der Angeklagten eine schwere psychische Erkrankung, eine kombinierte Persönlichkeitsstörung in Kombination mit Drogenmissbrauch, fest. Die 27-Jährige sei vor zehn Jahren in die Drogenszene abgelitten und habe an Suchtgift "alles" konsumiert und das "im beträchtlichen Ausmaß". Dadurch habe sie u.a. eine verminderte Impulskontrolle und eine stark eingeschränkte Empathiefähigkeit. Zum Tatzeitpunkt war sie zurechnungsfähig, so Wörgötter. Aber unter Einfluss der Krankheit werde sie mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder solche Taten begehen, erklärte die Gutachterin. Die Voraussetzung für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (Paragraf 21 Absatz 2 StGB) war somit erfüllt.