Urteil nicht rechtskräftig

Fünf Passanten in den Kopf gestochen: Einweisung beschlossen

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Für einen 35-jährigen Mann ist am Mittwoch bei einem Geschworenenprozess am Wiener Straflandesgericht die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beschlossen worden.

Der an einer schweren psychiatrischen Krankheit leidende Wiener hatte am 26. Oktober 2021 in Wien-Brigittenau wahllos fünf Passanten in den Kopf und Hals gestochen und verletzt.

Die Geschworenen nahmen bei allen Opfern Mordversuch als Anlasstat für die Einweisung an. Da der Mann bei der Tat nachweislich schuldunzurechnungsfähig gewesen ist, stand er nicht als Angeklagter, sondern als Betroffener vor Gericht. Der 35-Jährige erbat sich Bedenkzeit, laut Anwältin Sonja Scheed dürfte er aber "eher keine Rechtsmittel" gegen das Urteil einlegen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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