Kontakte in Szene beobachtet - dann

Justiz ließ Neonazi-Boss als Lockvogel frei

Justiz ließ Neonazi-Boss als Lockvogel frei | Kontakte in Szene beobachtet - dann Zugriff
© APA/KELLY SCHOEBITZ
Ein Justiz-Freigänger und unbelehrbarer Rechtsextremer wollte eine Nazi-Miliz aufziehen.
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Fast 100 Waffen, mehr als 100.000 Schuss Munition, Sprengstoff und jede Menge Suchtgift. Zwei Tage nach Bekanntwerden des massiven Polizeischlages gegen die Neonaziszene in Österreich, Bayern und Nordrhein-Westfalen sind immer noch viele bass erstaunt über den Umstand, dass der Hauptverdächtige eigentlich hinter Gittern sitzt.

Neonazi-Bande gesprengt: Führer leitete Gruppe vom Häfen aus | Spur zurück bis zum Briefbombenterror
© BMI/LPD Wien

Wie ÖSTERREICH herausfand, verbüßte der 53-
Jährige (der in den 1990er-Jahren im Zusammenhang mit dem Briefbomben-Terror bereits im Visier stand) seit 2018 in Simmering eine Haftstrafe – nachdem er einen Unfall hatte: Mit dem Motorrad war der Ingenieur auf dem Weg zu einer Hochzeit in Biker-Kreisen in Deutschland und kam zu Sturz. Der Notarzt, der ihn erstversorgte, sah die SS-Gürtelschnalle am Hosenbund und zeigte ihn wegen Wiederbetätigung an. Dafür – und für eine offene Strafe wegen Waffen- und Drogenhandels – wanderte der Neonazi ins Gefängnis.

Justiz: Verdächtiger stand immer unter Beobachtung

Gemäßigter oder gar geläutert wurde der 53-Jährige in Haft aber nicht. Das Justizministerium legte am Sonntag auf Anfrage von ÖSTERREICH Erstaunliches offen: „In enger Absprache zwischen den Behörden des Justiz- und des Innenressorts wurden die Freigänge nicht abgebrochen, um den Betoffenen und seine Kontakte weiterhin beobachten zu können. Aufgrund dieser engen Zusammenarbeit konnte der Ermittlungs­erfolg gelingen.“ So konnte der „Lockvogel“, der eine rechtsradikale Miliz aufbauen wollte, gestoppt werden.

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Terror-Paragraph auf 
die Gruppe anwenden

Jetzt wurden der Ewiggestrige und sechs Kumpel sowie eine Frau verhaftet. Insider gehen davon aus, dass es diesmal nicht nur um Wiederbetätigung geht, sondern dass der Terrorparagraph, § 278b, anzuwenden sei. Das würde für den unbelehrbaren Ingenieur nämlich bedeuten: „Wer eine terroristische Vereinigung anführt, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.“(kor)

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