Buwog-Anklage erst 2015

Justiz-Panne bei Grasser-Verfahren

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Bereits im Oktober fiel dem Landesgericht auf, dass Unterlagen nicht zugestellt wurden.

Eine echte Justiz­panne zieht die Ermittlungen rund um den Verkauf der Bundeswohnungen (Buwog) noch weiter in die Länge. Bereits seit 2009 befasst sich die Justiz mit der Causa. Wie ÖSTERREICH bereits vergangene Woche berichtete, wird erst kommendes Jahr über eine Anklage gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere 13 Beschuldigte entschieden. Nun ist auch der Grund für diese Verzögerung bekannt.

Betroffene Unterlagen ließ Anwalt versiegeln
Der Ex-Anwalt von Grassers Trauzeuge Walter Meischberger – beide ebenfalls beschuldigt – wurde laut Ö1 vom Landesgericht Wien schlicht vergessen. Er hätte zustimmen müssen, dass Unterlagen verwendet werden, die bei einer Hausdurchsuchung 2010 beschlagnahmt wurden. Die Hausdurchsuchung hatte der Anwalt beeinsprucht, die Unterlagen gar mit Hinweis auf sein Berufsgeheimnis versiegeln lassen.

Doch die Ladung wurde falsch zugestellt, die Unterlagen aber wurden dennoch an alle Instanzen bis ans Justizministerium weitergeschickt, bestätigt die Sprecherin des Straflandesgerichts gegenüber ÖSTERREICH. Sie gibt auch an, dass der Fehler bereits im Oktober entdeckt wurde. Der Akt wurde vom Justizministerium aber erst dieser Tage zurück an die ermittelnde Korrup­tionsstaatsanwaltschaft geschickt, so deren Sprecher.

Wochenlange Verzögerung bis zur Buwog-Anklage
Die Folge der Panne: eine Verzögerung von mehreren Wochen, bis klar ist, aufgrund welcher Unterlagen angeklagt werden darf. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

(knd)

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