Nach dem bereits abgehandelten Prozess um den Platzsturm beim Wiener Fußball-Derby in der Bundesligasaison 24/25 hat am Donnerstag ein weiteres Rapid-Spiel die Wiener Strafjustiz beschäftigt.
Angeklagt waren zwei junge Rapidler, die es nach einer 0:2-Heimniederlage gegen den LASK im Oktober 2025 beim Westbahnhof in einer Gruppe auf zwei Linzer Anhänger abgesehen hatten. Das Verfahren gegen die Angeklagten wurde diversionell erledigt, ist also vorläufig eingestellt worden.
Die Staatsanwältin hatte ihnen das Verbrechen des Raubes und das Vergehen der Sachbeschädigung vorgeworfen. Die übrigen Täter waren maskiert und demnach nicht auszuforschen. Die Gruppe entwendete den beiden Geschädigten Fanutensilien, wie etwa einen Fanschal des Linzer ASK. "Das ist ein Fußballverein, wie ich jetzt weiß", bekannte die Staatsanwältin. Einem der beiden wurde das Fan-Leiberl zerrissen.
Angeklagter: "Man wollte cool sein"
Vor Gericht traten die beiden Ausgeforschten sichtlich geknickt und reumütig auf. Sie seien damals gemeinsam ins Stadion gegangen, erzählte einer der beiden, ein 21-jähriger Grundwehrdiener. Danach habe man in einem Fanlokal zu zweit noch ein paar Bier getrunken und über das Spiel geredet. Dort trafen die Zwei die Männer, die später ihrer Darstellung nach treibende Kraft bei dem Übergriff auf die LASK-Fans waren. "Wir haben einen Hunger gehabt und sind zum Mäkki beim Westbahnhof gefahren", erinnerte sich der 21-Jährige.
Dort sei man auf die beiden Linzer aufmerksam geworden und auf sie zugelaufen. "Im Eifer des Gefechts bin ich hinterhergerannt", gab der Angeklagte zu. "Wir wollten das Leiberl wegnehmen, dabei ist es zerrissen", schilderte er weiter. Er selbst sei daran aber nicht beteiligt gewesen und habe gedacht, dass das "zu weit geht". Aber: "Man wollte in dem Moment cool sein, auch mitrennen und denen einen Schrecken einjagen."
Bewährungshilfe und Männerberatung angeordnet
Kontakte zur Fanszene habe er danach eingestellt und angefangen zu laufen, "um den Kopf bissl freizukriegen." Für die zweijährige Probezeit wurde ihm vom Gericht Bewährungshilfe angeordnet, befolgt er dies und lässt sich nichts weiter zu Schulden kommen, gilt er weiterhin als unbescholten.
"Das war so in der Gruppendynamik, ich hab mich mitreißen lassen", erklärte der zweite Angeklagte, ein ebenfalls 21-jähriger Lehrling. Zudem habe er "schon ein bisserl einen Rausch" gehabt. Auch er sei nicht direkt involviert gewesen. Dennoch zog er Konsequenzen aus dem Vorfall. Er wird ein Anti-Gewalt-Training der Männerberatung absolvieren, auf eigenen Wunsch, aber nun auch per Weisung durch den Richter. Hat er dieses absolviert, gilt auch er nach der Probezeit als unbescholten.
Opfer nahmen Entschuldigung an
Die beiden Opfer sagten ebenfalls vor Gericht aus. "Die haben uns komisch angeschaut", erinnerte sich ein 18-jähriger LASK-Fan. Als die Gruppe auf ihn zukam, habe er versucht wegzulaufen, "dann hat mich jemand festgehalten". Er wurde aufgefordert, seinen Rucksack zu öffnen. Die Rapidler holten einen Schal, ein Fanheft und ein Leiberl daraus hervor. Dem zweiten Opfer, ebenfalls 18 Jahre alt, zerrissen sie das Leiberl.
Die Angeklagten entschuldigten sich bei den beiden und boten ihnen 50 Euro zur symbolischen Schadenswiedergutmachung an. Die Geschädigten nahmen die Entschuldigungen an, aber nicht das Geld: "Grundsätzlich brauche ich kein Geld dafür, aber mir wäre wichtig, dass so was nicht mehr passiert", erklärte einer der beiden.
Verteidigerin Pia Kern erinnerte zu Beginn der Verhandlung an das junge Alter ihrer Mandanten: "Jeder weiß vielleicht, wie er selber in dem Alter war." Juristisch hielt sie dagegen, dass es beim angeklagten Raub einen Bereicherungsvorsatz geben müsse, der jedoch nicht vorliege. Der Richter stimmte dem zu, man müsse das Geschehene wohl eher als "Nötigung" einordnen. Er lobte zudem das "gute Auftreten" der Burschen. Das diversionelle Vorgehen erfolgte mit Zustimmung der Staatsanwältin, ist also rechtskräftig.