22 Monate Haft

Nachbar soll Zweijährige missbraucht haben

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Der 60-Jährige Gemeindebaumieter zeigt sich nicht geständig - bekam aber 22 Monate Haft, was der Richter als "tat- und schuldangemessen" ansah. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wien. Ein 60-Jähriger, der sich im Zuge eines Besuchs am Kleinkind seiner Nachbarin vergangen haben soll, hat sich am Freitag am Wiener Straflandesgericht verantworten müssen. Er leugnete alle Vorwürfe. Zudem berief sich der Unbescholtene auf Erinnerungslücken, da er mit 1,8 Promille nicht unwesentlich alkoholisiert gewesen sei und zudem erstmals einen Joint geraucht habe.

Die vorgeworfene Tat soll sich im Juli dieses Jahres in einem Gemeindebau abgespielt haben, als die Mutter nur für wenige Minuten Essen in der Küche zubereitet hatte. Als die 26-Jährige wieder ins Wohnzimmer kam, hatte die damals zweieinhalbjährige Tochter keine Windel an und sichtbare Verletzungen. Auf ihre Nachfrage habe ihr Nachbar gemeint, "er hätte nichts gemacht".

Besucher hat "Aua" gemacht

Geistesgegenwärtig schnappte die Frau ihr Kind, zog den Schlüssel der Wohnungstüre ab, damit der 60-Jährige nicht flüchten kann, sperrte sich im Bad ein und betätigte den Notruf. Die Polizei brach die Wohnungstüre auf und nahm den Mann fest, der seitdem in U-Haft sitzt. Bei der ersten Einvernahme soll die Kleine gesagt haben, der Nachbar habe ihr "Aua" gemacht. Eine später versuchte kontradiktorische Einvernahme scheiterte jedoch am jungen Alter des Mädchens.

Verteidiger Wolfgang Haas gestand ein, dass zwar einiges gegen seinen Mandanten spricht, wies aber auch auf entsprechende Zweifel an dessen Schuld hin, da etwa keine DNA-Spuren des Mannes an dem Opfer entdeckt wurden. Zudem wurde von ihm eine mögliche Selbstverletzung des Kindes beim Spielen angesprochen. Dagegen sprach jedoch, wie der Richter ausführte, dass sich entsprechende DNA-Spuren des Kindes auf einem Tuch, dem Vorhang sowie mehreren Handtüchern befanden. 

Richter Christoph Bauer wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass diese Variante von der Gutachterin als sehr unwahrscheinlich bezeichnet worden war. "Wenn man alle Fakten auf den Tisch legt, kommt man zu dem Bild, dass Sie mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit Hand an das Kind gelegt haben." Die 22 Monate Haft wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger sei tat- und schuldangemessen.

 

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