Ein Fiakerfahrer (54) nahm bei einer Fuhre seinen Hut ab und soll deshalb Strafe zahlen.
Die Post, die Fiakerfahrer Rudolf Z. (54) vor rund drei Wochen in seinem Briefkasten vorfand, ärgert den Berufschauffeur noch immer gewaltig.
Der 54-Jährige hatte, wie berichtet, an einem heißen Sommertag Ende August bei 31 Grad im Schatten seine Kopfbedeckung – eine sogenannte Melone – für kurze Zeit abgenommen. Gesetzeswidrig, wie im Paragraf 5 Abs. 2 der Betriebsordnung für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen festgehalten ist, da die Bekleidung nicht der traditionellen Eigenart der Fiakerfahrer entsprochen habe. Z. wurde daher aufgefordert, eine Strafe von 365 Euro zu bezahlen oder eine 21-stündige Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten.
»Gehe lieber ins Gefängnis, als die Strafe zu bezahlen«
Nun wehrt sich der Magistrat gegen die von Z. erhobenen Mobbing-Vorwürfe, da er lediglich Vollzugsorgan sei und Anzeigen, die eingebracht werden, behandeln muss. Laut ÖSTERREICH-Informationen soll ein Polizist den 54-Jährigen beobachtet und ihn angezeigt haben. Für Rudolf Z., der bereits Einspruch erhoben hat, egal: „Bevor ich die Strafe zahle, gehe ich lieber für 21 Stunden ins Gefängnis und schlafe mich in der Zelle aus.“(kuc)