Ermittlungen nach Anschlag

Terror in Wien: Acht Verdächtige in U-Haft

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Ursprünglich wurden 16 Personen festgenommen, sechs wurden wieder enthaftet. Zwei sind noch nicht in die Justizanstalten eingeliefert.

Über acht der nach dem islamistischen Anschlag eines 20-Jährigen in der Wiener City festgenommen Männer ist Freitagnachmittag die Untersuchungshaft verhängt worden. Sie stehen im dringenden Verdacht, durch Unterstützung des Attentäters im Vorfeld des Anschlages einen Beitrag zu den Verbrechen des Mordes, der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation geleistet zu haben, gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt.

U-Haftgründe sind Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und auch Tatbegehungsgefahr. Insgesamt waren 16 Männer festgenommen worden. Sechs von ihnen wurden wieder enthaftet. Bei ihnen hätte sich der Verdacht nicht erhärtet, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nina Bussek zur APA. Zwei Verdächtige wurden noch nicht in Justizanstalten eingeliefert.

Die Männer, gegen die sich der dringende Tatverdacht erhärtete, sind im Alter von 16 bis 24 Jahren und stammen aus Österreich, dem Kosovo, Bangladesch, Nordmazedonien und der Russischen Föderation. Zwei von ihnen - ein 19- und ein 22-Jähriger - sind laut APA-Informationen bereits einschlägig wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (Paragraf 278b StGB) vorbestraft, darunter auch der Freund des Attentäters, der mit ihm 2018 gemeinsam versucht hatte, nach Syrien auszureisen. Die beiden wurden schlussendlich in der Türkei aufgegriffen und vor Gericht gestellt. Auch in U-Haft befindet sich der 18-Jährige aus Bangladesch, gegen den zum Zeitpunkt des Anschlags wegen terroristischer Vereinigung ermittelt wurde. Der 18-

Die über die acht Männer verhängte Untersuchungshaft ist bis zum 21. November rechtswirksam. Die Verdächtigen können gegen die Untersuchungshaft binnen 14 Tagen Beschwerde einbringen, darüber wird das Oberlandesgericht Wien entscheiden. Nähere Angaben zum Inhalt der Aussagen der Beschuldigten und weitere Informationen wurden von den Behörden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt gegeben.


 

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