Zwei Behörden im Clinch
Türkis-grüner Streit um Asyl-Panne
Wien. Nur kurz vor dem Tod der 13-jährigen Leonie hatte Justizministerin Alma Zadić (Grüne) gefordert, Abschiebungen nach Afghanistan zu überdenken. Nach aktueller Rechtslage seien diese zulässig. „Es gibt keinen Abschiebestopp“, konterte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) scharf.
Zadic fordert Konsequenzen. „Wer bei uns schwere Gewaltverbrechen begeht, muss dieses Land wieder verlassen“, sagt Zadić zum Fall Leonie. Zu ihrem Ministerium gehört das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), das derzeit mit Arbeit zugedeckt ist – 18.500 Beschwerdeverfahren, darunter seit Jahren jenes des 18-jährigen tatverdächtigen Afghanen. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), das dem Innenministerium untersteht, klagt, dass die Beschwerde des Afghanen in drei Monaten hätte erledigt sein sollen.
Geduldet. Das BVwG kontert, dass der Afghane trotz Aberkennung des subsidiären Schutzstatus vom BFA geduldet blieb. Ein schnelleres Verfahren hätte deshalb nicht automatisch zur Abschiebung geführt.
Edtstadler denkt nach Tragödie Sicherungshaft für Flüchtlinge an
Wien. Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) bringt wieder das Thema Sicherungshaft auf. „Bei besonders gefährlichen Rechtsbrechern wird man sich überlegen müssen, ob man sie verwahrt. Das muss diskutiert werden“, sagte sie den Vorarlberger Nachrichten. Edtstadler geht es hier um die Zeit, bis entschieden ist, ob ein Straftäter das Land verlassen muss. Die Frage sei: „Was tut man mit denen, bei denen der Asyl- oder Schutzstatus aberkannt wird, die man aber aus völkerrechtlichen und internationalen Vorgaben nicht abschieben kann?“
OE24 TV Live-Stream
OE24 TV Live-Stream
Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden