Amtshaftung

U-Bahn-Opfer: Anwältin klagt Stadt und Staat

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Nach der Einweisung des Täters in eine Psycho-Anstalt geht es jetzt um den Schadensersatz.

Nach dem aufsehenerregenden Prozess gegen den Iraker Mohammed Y. (20), der am Westbahnhof einen Fahrgast direkt vor eine einfahrende U-Bahn auf die Gleise ge­stoßen hat, und vom Gericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde, bleiben einige ­Fragen offen.

Etwa: Wer kommt eigentlich für das Schmerzensgeld auf, wenn der „Betroffene“ (bei Zurechnungsunfähigkeiten spricht das Strafrecht nicht von Angeklagten) nicht schuldfähig ist und somit nicht zahlen muss?

Ein andere Frage: Warum reagierten die Behörden nicht, als ein Psycho-Patient, der Stimmen hörte und sich verfolgt fühlte, zweimal (vor der grauenhaften Stoß-Attacke) aus seiner Unterbringung im Spital flüchtete?

U-Bahn-Schubser Wien Mohammed Y.
© Wiener Linien
Hier stößt Mohammed Y. den Fahrgast direkt vor die U-Bahn.

Anwältin Astrid Wagner: "Behörden haben versagt"

Star-Anwältin Astrid Wagner, die Zdravko I. (35), der etliche Knochenbrüche erlitt und dem ein Fuß amputiert werden musste, vertritt, will nun eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich, „weil der 20-Jährige nach seiner Flucht aus der Psychiatrie gesucht wurde, vonseiten der Polizei aber keine aktiven Schritte zu seiner Ausforschung gesetzt wurden, und die Stadt Wien“ (als Rechtsträger des Otto-Wagner-Spitals) einbringen: „Der Patient wurde nach Morddrohungen gegen seine Eltern eingewiesen und tauchte nach seiner Flucht bei einem psychosozialen Dienst auf, der das Spital informierte. Wieso haben die Ärzte nicht sofort die Polizei alarmiert? Zumal er bereits 14 Mal bei einem Psychiater war“, so Wagner.

U-Bahn-Schubser Mohammed Y.
© TZOE/Moni Fellner
 Iraker (20) bei der Verhandlung

Schmerzensgeld

Bei der Klage geht es um 100.000 Euro Schmerzensgeld und eine Haftung für Spätfolgen. Denn I. ist schwer traumatisiert, muss erneut an der Schulter operiert werden und ist weiterhin auf Rehabilitation. (kuc)

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