Wien

Mann nach Sex-Nacht erpresst - 1 Jahr Haft

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Frau (27) zeichnete Seitensprung mit Smartphone heimlich auf.

Zu bedingten Haftstrafen in der Höhe von zwölf bzw. 15 Monaten ist am Freitag ein Ehepaar am Wiener Straflandesgericht verurteilt worden. Sie hatten einen Geschäftspartner erpresst, nachdem dieser mit der Ehefrau Sex hatte. Die Urteile sind bereits rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung nahmen den Richterspruch an.

"Schöner Abend"
Der 40-Jährige war am 13. Jänner 2014 mit einer Flasche Rotwein in die Wohnung des Ehepaares in Wien-Alsergrund gekommen, nachdem ihm die 27-Jährige in einem Telefonat einen "schönen Abend" in Aussicht gestellt hatte. Da die Frau den gesamten Abend mit ihrem Smartphone heimlich aufzeichnete, konnte der Verlauf von Richter Christian Gneist recht gut nachvollzogen werden. Die Mitschnitte räumten laut der Urteilsbegründung Zweifel über den Tatbestand der Erpressung aus. "Ich habe mir lange überlegt, warum das überhaupt aufgenommen wird", so Gneist.

Den Handyaufzeichnungen nach vergnügten sich die Ehefrau und der 40-Jährige im Badezimmer, nachdem die 27-Jährige ihn zu einem gemeinsamen Bad aufforderte. Kurz darauf trat allerdings der Ehemann auf den Plan, der sich neben der Waschküche im Stiegenhaus auf die Lauer gelegt hatte. Er ging auf den 40-jährigen Mann los, mit dem er ein Fast-Food-Geschäft aufmachen hätte wollen.

40.000 Euro "Schweigegeld"

Die mehr als unangenehme Situation nützte das junge Ehepaar aus und drohte dem Mann, man werde seiner Freundin das mitgeschnittene Material übermitteln sofern er ihnen nicht 40.000 Euro "Schweigegeld" zahle. Der solcherart bedrängte 40-Jährige hatte sich mit den beiden noch am selben Abend in sein Handy-Geschäft begeben und ihnen dort vier Smartphones und 3.000 Euro Bargeld ausgehändigt.

Das Ehepaar bekannte sich der Erpressung "nicht schuldig". Der 29 Jahre alte Ehemann behauptete, der Mann habe ihm investiertes Geld geschuldet, weil die geplante Geschäftsbeziehung nicht zustande gekommen war.

Dem Opfer wurde zudem ein Schmerzengeld in der Höhe von 300 Euro zugesprochen. Zudem muss das Paar dem 40-Jährigen die erpressten Handys zurückgeben.
 

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