Anzeige wegen vorsätzlicher Gefährdung

Wiener (52) blendete Polizeihubschrauber mit Laserpointer

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Am 23. Mai ist es um 00.15 Uhr zu einem unterstützenden Einsatz des Polizeihubschraubers „Libelle FLIR“ in Schwechat gekommen.

Wien. Ein 52-jähriger Mann hat in der Nacht auf Samstag in Wien-Simmering wiederholt einen Polizeihubschrauber mit einem Laserpointer geblendet. Die Folge, war, dass die Besatzung des Helikopters "Libelle FLIR", der auf dem Weg nach Schwechat zu einen Unterstützungseinsatz war, den Flug abbrach. Der Täter wurde ausgeforscht und wegen vorsätzlicher Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt angezeigt.
 
Laut Polizeisprecher Patrick Maierhofer erfolgte die Attacke gegen 0.30 Uhr. Das grüne Licht des Pointers zerstreute sich über die Cockpitscheibe in den Innenraum des Hubschraubers. Die dreiköpfige Crew musste Ausweichmanöver fliegen, um eine direkte Blendung zu vermeiden. Die Blendung war Maierhofer zufolge so stark, dass die Crew nicht mehr auf Sicht fliegen und nur noch nach den Instrumenten steuern konnte. Es gab weitere Attacken. Schließlich wurde der Anflug abgebrochen und die Polizei in Simmering verständigt, weil die Besatzung gesehen hatte, dass die Laserstrahlen aus dem Bezirk gekommen waren.
 
Die Beamten fanden heraus, dass die Laserattacken von einem Balkon in einem Wohnbau Am Hofgartl gekommen waren. Se fragten in dem Bau bei potenziellen Zeugen genau nach und ermittelten letztlich den 52-Jährigen als Urheber der Attacken. Der Mann leugnete zunächst die Tat, gestand dann aber doch. Ein Motiv nannte er nicht.
 
Laut Maierhofer sind die Helikopterbesatzungen immer wieder Laserattacken ausgesetzt. Im Schnitt komme das bei jedem vierten oder fünften Flug vor. Die Täter sind sich oft gar nicht bewusst, was sie anrichten können. Die Folgen reichen von gesundheitlichen Schäden für die Geblendeten bis zum Absturz des Helikopters, mit weitreichenden Folge für Insassen, aber auch Anrainer, insbesondere wenn das Luftfahrzeug über Ortsgebiet abstürzt.
 
Der Paragraf 186 des Strafgesetzbuches behandelt die Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt. Die Strafdrohung reicht dabei je nach dem Schaden, von einem Jahr bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe - Letzteres, wenn die Tat den Tod einer größeren Zahl von Menschen zur Folge hat.
 
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