47-Jähriger wollte Ex-Partnerin seinen Angaben zufolge "Denkzettel" verpassen - 35-Jährige erlag Anfang April ihren schweren Verletzungen.
Während am Dienstag am Wiener Landesgericht gegen einen 29-Jährigen verhandelt worden ist, der seine Freundin erwürgt haben soll, wurde der Verhandlungstermin in einem weiteren, besonders grausamen mutmaßlichen Frauenmordfall fixiert. Ab 30. September muss sich jener Mann am Landesgericht verantworten, der am 5. März seine Ex-Partnerin in einer Trafik in der Nussdorfer Straße mit einem halben Liter Benzin übergossen und angezündet haben soll.
Der Mordprozess ist auf zwei Tage anberaumt. Der Angeklagte - ein 47 Jahre alter, ursprünglich aus Ägypten stammender Mann - hatte nach seiner Festnahme erklärt, er habe seiner Ex-Freundin einen "Denkzettel" verpassen wollen. Er habe sie "nur erschrecken" wollen, ihm sei nicht bewusst gewesen, "dass Benzin so gut brennt". Die 35-Jährige, die sich vor ihrem eifersüchtigen Ex-Freund gefürchtet hatte und zu ihrem Schutz sogar einen Detektiv engagiert haben soll, erlag Anfang April in einem Spital ihren Verletzungen.
Brennbare Flüssigkeit
Auf einem Video aus einer in der Trafik angebrachten Überwachungskamera ist zu sehen, wie der Angeklagte das Geschäftslokal betritt, dieses versperrt, die Rollläden herablässt und die Frau zu Boden stößt. Dann übergießt er die 35-Jährige mit der brennbaren Flüssigkeit, zündet sie an und ergreift die Flucht, wobei er hinter sich noch das Geschäft abschließt.
Anrainer und Passanten bemerkten den Rauch aus der Trafik, zertrümmerten mit einem Einkaufswagen eine Scheibe und kamen der 35-Jährigen zu Hilfe. Letzten Endes kämpften die Ärzte wochenlang auf einer Intensivstation vergeblich um das Leben der Frau.
Dem Angeklagten drohen nun im Fall eines Schuldspruchs zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Ausschlaggebend dafür war das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen, der den Mann zwar als zurechnungsfähig, aufgrund einer schwerwiegenden Persönlichkeitsstörung aber als hochgefährlich eingestuft hat.