Der entsprechende Beschluss wurde am Donnerstag Verteidiger Nikolaus Rast zugestellt.
Das Wiener Straflandesgericht hat im Fall der im Juli 2010 in ihrer Hietzinger Wohnung grausam getöteten und zerstückelten Studentin Stefanie P. den Wiederaufnahmeantrag ihres rechtskräftig verurteilten Mörders Philipp K. abgewiesen. Das teilte Gerichtssprecher Thomas Spreitzer am Donnerstag auf Anfrage der APA mit.
Der entsprechende Beschluss wurde am Donnerstag Verteidiger Nikolaus Rast zugestellt. Aus den behaupteten Wiederaufnahmegründen hätten sich keine neuen Tatsachen oder Beweismittel gewinnen lassen, die geeignet gewesen wären, Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verurteilung des mittlerweile 28-jährigen Philipp K. zu wecken, sagte Spreitzer. Der damalige Jus-Student war im Mai 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Er verbüßt seine Strafe in der Justizanstalt Krems-Stein.