Urteil bei Prozess in Eisenstadt nicht rechtskräftig.
Im Landesgericht Eisenstadt ist am Mittwoch ein Wiener Polizist vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Die Anklage hatte dem Beamten zur Last gelegt, eine Anzeige über die Festnahme einer 47-Jährigen in der Silvesternacht 2014/15 wahrheitswidrig verfasst zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
Das Beweisverfahren habe eindeutig ergeben, dass die Frau mehrfach abgemahnt worden sei. "Dem sind zahlreiche Beschimpfungen vorausgegangen", sagte die Vorsitzende des Schöffensenats, Birgit Falb, in ihrer Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe bei der Anzeigeerstattung den chronologischen Ablauf durcheinandergebracht und den Ablauf der Geschehnisse mit Erzählungen von Kollegen vermengt. Der Senat habe bezüglich der unrichtigen Angaben keinen Schädigungsvorsatz festgestellt.
Es sei nachvollziehbar, dass der Angeklagte die Schilderungen über Wahrnehmungen von Kollegen für seine eigenen gehalten habe, da in der Silvesternacht "viel los" gewesen sei. Auch ein wissentliches Handeln hinsichtlich des Vergehens der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt sei für den Senat nicht erweislich gewesen, stellte die Vorsitzende fest. "Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte gutgläubig gehandelt hat". Der Privatbeteiligtenvertreter, der sich für die damals Festgenommene mit der Forderung von symbolischen 100 Euro dem Verfahren angeschlossen hatte, wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.