Die Fußfesselregelung ist am Kippen. Sind die Paragrafen gar gleichheitswidrig?
Die Fußfesselregelung für Sexualstraftäter ist möglicherweise ein peinlicher Gesetzespfusch.
Der Grund: Nicht alle Sextäter haben denselben Zugang zur Fußfesselregelung. Je nach Delikt ist es für bestimmte Sextäter viel leichter als für andere, die Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest mit einer Fußfessel abzusitzen.
Prüfung des Gesetzes dauert neun Monate
Nach der Beschwerde eines Sextäters prüft jetzt der Verfassungsgerichtshof, ob der Fußfesselparagraf überhaupt korrekt ist.
„Möglicherweise ist es gleichheitswidrig, dass beim Zugang zur Fußfessel für bestimmte Sexualstraftäter schärfere Regeln gelten, für andere nicht“, sagt Christian Neuwirth vom Verfassungsgerichtshof gegenüber ÖSTERREICH.
Die Prüfung des Fußfesselgesetzes, das seit 1. Jänner 2013 gilt, dauert rund neun Monate. Enge Abstimmungen mit dem Justizministerium sind nötig. Dass die jetzige Regelung gekippt wird, gilt als wahrscheinlich. Justizinsider gehen davon aus, dass die strengeren Regeln dann für alle Sextäter gelten sollen, diese Gruppe also nicht zu leicht die Fußfessel beantragen kann wie derzeit.
Sex-Opfer Sabine K:
»Das Gesetz ist nicht gut«
Eine Hafterleichterung für Sexualtäter schließen Experten explizit aus.
Sex-Opfer Sabine K. (Name geändert), deren Fall 2012 das Land schockierte, beobachtet die Entwicklungen sehr genau. Sie ist mit der jetzigen Gesetzeslage mehr als unzufrieden und sagt: „Die jetzige Regelung ist nicht gut. Ich fordere klare Fußfesselgesetze.“
Sex-Opfer Sabine K. im Interview: "Gesetz ist schlecht"
ÖSTERREICH: Sie fühlten sich wegen Ihres Falls von der Justiz verhöhnt. Warum klagen Sie jetzt wegen der neuen Fußfesselregel an?
Sabine K.: Das Fußfesselgesetz könnte jetzt kippen, weil Ministerin Karl keine Verfassungsänderung herbeigerufen hat. Mein Schicksal hat zwar das Fußfesselgesetz ausgelöst, aber es wurde schlecht gemacht.
ÖSTERREICH: Was wünschen Sie sich jetzt genau?
Sabine K.: Die SPÖ hat es jetzt nach der Wahl doch in der Hand, wer das Justizressort zugesprochen bekommt. Ich finde: Es darf nicht wieder schwarz werden, sonst ändert sich einfach nichts.