Wien

Zeugin identifiziert U6-Vergewaltiger

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Der 29-Jährige soll die Frau in einem Abbruchhaus schwer verletzt haben.

Zweiter Verhandlungstag im Prozess um den mutmaßlichen Serien-Vergewaltiger Mustafa A., der zwischen März 2009 und Dezember 2012 in der Bundeshauptstadt über neun Frauen hergefallen sein soll: Am Mittwoch hat im Wiener Straflandesgericht eine weitere Frau im Zeugenstand in dem 29-Jährigen jenen Mann wiedererkannt, der sie am 7. März 2009 am Westbahnhof verfolgt hatte.

Am Nachhauseweg überfallen
Die Zeugin war bis gegen 4.00 Uhr in der Innenstadt unterwegs gewesen, als sie auf dem Nachhauseweg von einem Unbekannten angesprochen wurde. Weil sie die Avancen des Mannes zurückwies, der sich ihr körperlich nähern wollte, wurde dieser gewalttätig. Er zerrte sie in ein Abbruchhaus und versuchte sie dort zu vergewaltigen. Weil sie Widerstand leistete, prügelte der Täter mit äußerster Brutalität auf sie ein: Die junge Frau erlitt einen Nasenbein- sowie einen Knöchelbruch. Außerdem schlug ihr der Angreifer drei Zähne aus.

Dass die Zeugin nun keinen Zweifel hatte, dass Mustafa A. ihr Peiniger war, ist für das Strafverfahren insofern bedeutend, als sich der Strafrahmen - sollte der Schöffensenat ihr Glauben schenken - deutlich erhöhen würde. Ihre Verletzungen wären als schwere Körperverletzung zu werten, was - sollte der Angeklagte auch in diesem Punkt schuldig erkannt werden - eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren zur Folge hätte.

Im Unterschied zu zwei von insgesamt sechs inkriminierten Vergewaltigungen, die Mustafa A. zugibt, weil er in diesen Fällen von einem DNA-Gutachten eindeutig belastet wird, bestreitet der 29-Jährige das Geschehen in dem Abbruchhaus. Er habe damit nichts zu tun, hatte er in seiner Einvernahme versichert und die Frau bezichtigt, die Unwahrheit zu sagen: "Sie lügt. Wo ist die DNA-Probe?"

Auf 29. Oktober vertagt
Der Prozess wurde zur Einholung eines ergänzenden psychiatrischen Sachverständigengutachtens auf den 29. Oktober vertagt. Der Psychiater Karl Dantendofer hatte Mustafa A. in seinem Gutachten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung bescheinigt und die Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher empfohlen. Wie sich in der Hauptverhandlung herausstellte, hatte sich der Angeklagte der Befundaufnahme allerdings weitgehend entzogen und mit dem Sachverständigen nicht kooperiert. Dazu ist er nun bereit, so dass er jetzt eingehend begutachtet werden soll.

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