Zwei Jahre Haft

Frau wollte Mann und Sohn niederfahren

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Die Kärntnerin wurde am Landesgericht Klagenfurt verurteilt.

Eine 47-jährige Kärntnerin, die im Mai 2011 mit 1,43 Promille Alkohol im Blut versucht hat, ihren Ehemann und ihren neun Jahre alten Sohn mit dem Auto niederzufahren, ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Das Verfahren war im Oktober vertagt worden, da eine Ausweitung der Anklage auf versuchten Totschlag im Raum gestanden war. Die Frau erhielt, nicht rechtskräftig, zwei Jahre unbedingte Haft und muss in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher.

Eigenen Sohn mit dem Auto angefahren
Die Villacherin hatte am Abend ihres "Ausrasters", wie sie es selbst ausdrückte, "schon untertags etwas getrunken und am Abend mehr, wegen der Situation" - eine halbe Flasche Whisky. Sie habe sich Sorgen gemacht, das Jugendamt könnte ihr die Kinder wegnehmen und habe sich deswegen in einem Ausnahmezustand befunden. Sie geriet mit ihrem Ehemann - der genauso wie die Tochter im Gerichtssaal unter den Zusehern saß - in Streit. Als der Mann mit dem Sohn die Wohnung verlassen hatte, folgte ihnen die Angeklagte, stieg ins Auto, raste auf die beiden zu und verletzte ihren eigenen Sohn. Er erlitt Quetschungen, Riss- und Schürfwunden.

"Meine Klientin wollte noch bremsen", sagte Anwalt Hans Gradischnig. Nur bis zum Zeitpunkt, als sie mit dem Wagen in eine Mauer gekracht ist, habe die Reaktionszeit nicht mehr für eine Bremsung gereicht. "Ich habe, als ich den Bub sah, extra weggelenkt und wollte meinen Mann nur erschrecken", sagte die Angeklagte. "Ohne die Mauer hätten Sie die beiden wohl überfahren", hielt Richter Christian Liebhauser-Karl der Frau vor. "Ich liebe meine Familie und würde sie nie töten", antwortete die 47-Jährige. "Es gibt keinen Anhaltspunkt, dass meine Mandantin jemanden verletzen wollte. Sie hat es aber in Kauf genommen und fühlt sich schuldig", so Gradischnig.

Frau muss Alkohol-Entziehungskur machen
Auf die Frage von Staatsanwältin Gabriele Lutschounig, ob die Angeklagte bereit sei, einen stationären Entzug zu machen, sagte die 47-Jährige: "Wenn es sein muss. Ich fühle mich auch ohne Alkohol gut."

"Es besteht kein Zweifel, dass Sie ihren Mann und Sohn absichtlich verletzen wollten", sagte Liebhauser-Karl bei der Urteilsverkündung. "Sie haben das Auto als Waffe benutzt und nicht gebremst." Man habe die Frau nicht wegen versuchten Totschlags angeklagt, weil Ehemann und Sohn nicht gegen sie aussagen wollten und der Nachweis dadurch nicht zu erbringen gewesen wäre. Erschwerend war für den Richter zudem die Tatsache, dass die Frau auch nach der Attacke mit dem Auto "in Rage geblieben war" und Sanitäter attackierte, die ihren Sohn versorgen wollten.

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