Ein 43-Jähriger, der Kameras auf einer Damentoilette montiert und Frauen und Mädchen gefilmt hatte, muss sich nun vor Gericht verantworten.
OÖ. Dem 43-jährigen Mann wurde am Dienstag am Linzer Landesgericht der Prozess gemacht. Angeklagt wurde der 43-Jährige wegen des Delikts der „unbefugten Bildaufnahmen“ und des Besitzes von zahlreichen kinderpornografischen Aufnahmen. Der Strafrahmen betrug bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
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Der Angeklagte soll im November 2024 in den Damentoiletten am Badesee in Feldkirchen an der Donau (Bezirk Urfahr-Umgebung) heimlich Kameras montiert haben, um Frauen und Mädchen am Klo zu beobachten. Das Reinigungspersonal erwischte den Verdächtigen schließlich beim Entfernen der Kameras und alarmierte die Polizei. Die Aufnahmen der unwissenden Opfer, die an zwei Tagen gefilmt wurden, wurden auf seinem Handy und auch anderen Datenträgern entdeckt.
Dem mutmaßlichen Spanner wird zudem der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Dabei soll es sich um Nacktbilder von Mädchen beim Geschlechtsverkehr mit erwachsenen Männern handeln. Das Material soll sich der 43-Jährige von Februar 2023 bis August 2024 im Darknet besorgt haben.
Der 43-Jährige stand bereits im März vor Gericht. Weil sich aber im Laufe der Ermittlungen die Verdachtslage verschlimmert haben soll, wurde der Prozess vertagt. Die Ermittlungen gegen den Verdächtigen wurden daraufhin ausgeweitet. Am Dienstag wurde der Prozess schließlich fortgesetzt.
Der Angeklagte wurde zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt und bekam zusätzlich die Weisung, die Psychotherapie fortzusetzen und die Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen. Dem Antrag, den Mann auch in eine forensisch-therapeutische Anstalt einzuweisen, wurde am Dienstag nicht stattgegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.