Seit 1. September ist für Personen, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird, eine Gewaltpräventionsberatung obligatorisch. Das betrifft 1.700 Männer.
Nach der Häufung von Frauenmorden in Österreich war von der Regierung ein Gewaltschutz-Maßnahmenpaket beschlossen worden. Unter anderem wurde ab 1. September für alle, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird, eine Gewaltpräventionsberatung obligatorisch. Seither wurden mehr als 1.700 Gefährder dafür verpflichtet, hieß es am Sonntag in einer Bilanz des Innenministeriums.
Ressortchef Karl Nehammer (ÖVP): "Die Einrichtung der Beratungsstellen für Gewaltprävention war eine wichtige Maßnahme, die mit 1. September umgesetzt wurde." Durch die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes wurde die sechsstündige Beratung vorgeschrieben, woran sich 80 Prozent der 1.700 Betroffenen hielten. Dieser Anteil der Gefährder kommt seiner Verpflichtung sofort nach. Laut Neustart-Sprecher Andreas Zembaty wird beim Rest die Exekutive nochmals tätig, woraufhin bis auf etwa zwei, drei Prozent auch die restlichen zum Präventionsprogramm erscheinen. So seine Beobachtung in fünf Bundesländern, in denen 70 Prozent der Betroffenen leben.
Jenen, die die sechsstündige Unterweisung verweigern, droht eine Verwaltungsstrafe. Diese beträgt beim ersten Mal 2.000 und im Wiederholungsfall 5.000 Euro. Wie Zembaty der APA sagte, sind zehn Prozent der Weggewiesenen Frauen. Und es sind sogar Minderjährige dabei, etwa weil diese gegen Eltern oder Großeltern gewalttätig wurden.
Seit Jahresbeginn sind bereits 10.900 Annäherungs- und Betretungsverbote ausgesprochen worden, während es im Vorjahr insgesamt 11.652 waren. Laut Innenministerium sei diese Zunahme ein klares Zeichen, dass Gewalttaten - auch wenn sie im privaten Zusammenleben passieren - zu einem guten Teil der Polizei gemeldet werden. Die Dunkelziffer werde dadurch verringert.
Doch die Polizei könne nur tätig werden, wenn sie von Gewalt im Privatbereich erfährt. Wichtig sei daher, auch die Zivilcourage von Nachbarn, Verwandten usw. zu stärken, worum man sich durch entsprechende Informationskampagnen bemühe.
Zivilcourage wichtig
Bei allen bisherigen Tötungsdelikten an Frauen in diesem Jahr bestand nur in einem Fall ein Betretungsverbot/Annäherungsverbot im Vorfeld. In allen übrigen Fällen hatte die Polizei im Vorfeld keine Kenntnis von Gewalthandlungen. "Es ist mir daher besonders wichtig, die Zivilcourage von Nachbarn und Angehörigen zu stärken, die Gewalt im privaten Zusammenleben wahrnehmen", so Nehammer.
Die Zahl der speziell geschulten Präventionsbeamten wurde heuer von 500 auf 800 erhöht. Und in der Vorwoche passierte eine Regierungsvorlage den Ministerrat, die eine Verankerung eines automatische Waffenverbotes für Gefährder nach einem Betretungsverbot/Annäherungsverbot vorsieht.
"Die aktuellen Zahlen der verpflichtenden Gefährderberatung zeigen, dass diese Maßnahme ein wichtiger Eckpfeiler unseres Pakets ist. Denn neben zahlreichen Angeboten für von Gewalt bedrohten Frauen muss man auch bei den Männern ansetzen", betonte Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP).