Geschäfte öffnen, aber Pflicht zu Masken

"10 Gebote" der Corona-Maßnahmen zur Auferstehung

Teilen

ÖSTERREICH erklärt die '10 Gebote' der gelockerten Corona-Maßnahmen.

  • 1. Masken-Pflicht. Die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wird ausgeweitet. Die Maske muss in allen geöffneten Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auch in Taxis und bei Fahrgemeinschaften getragen werden. Ausnahme sind Kinder bis 6 Jahre. Als „Maske“ gilt jede „Barriere gegen Tröpfcheninfektionen“, also auch Tücher oder Schals. Die Händler sind nicht verpflichtet, Masken zur Verfügung zu stellen.
  • 2. Geschäfte öffnen nur bis 400m2. Die Wirtschaft wird langsam wieder belebt. Shops bis zu einer Größe von 400 Quadratmetern dürfen ab Dienstag öffnen. Eine künstliche Verkleinerung der Verkaufsfläche ist nicht erlaubt. Geschäften, die öffnen, obwohl sie größer sind, drohen Strafen von bis zu 30.000 Euro.
  • 3. Ausnahmen wie Baumärkte oder Fahrradwerkstätten. Zusätzlich zu den kleinen Geschäften dürfen Bau- und Gartenmärkte, Fahrradwerkstätten, Waschstraßen und Pfandleihanstalten öffnen.
  • 4. Mindestabstand einhalten – 20m2 pro Kunde Neben der Maskenpflicht muss in den Geschäften ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. In den Shops bis 400m2 gilt zusätzlich: Jeder Kunde muss 20m2 Platz für sich haben. Ist dieser ausgeschöpft, darf kein weiterer Kunde eingelassen werden.
  • 5. Einkaufszentren bleiben zu Geschäfte unter 400m2, die sich in Einkaufszentren befinden und baulich mit größeren Stores verbunden sind, dürfen nicht öffnen. Für sie gilt wie für alle großen Geschäfte der Stichtag 2. Mai für die Wiedereröffnung.
  • 6. Um 19 Uhr ist Geschäftsschluss. Alle Geschäfte dürfen höchstens von 7.40 bis 19 Uhr offen gehalten werden.
  • 7. Mindestabstand gilt auch bei Fahrgemeinschaften. Neue Regeln gibt es auch für Fahrgemeinschaften:Auch hier gilt Maskenpflicht sowie ein Mindestabstand von einem Meter, wenn Personen miteinander fahren, die nicht in einem Haushalt wohnen. Für einen gängigen PKW bedeutet das laut Gesundheitsministerium: Eine Person fährt, eine sitzt rechts hinten, mehr Personen können nicht mitfahren. Auch Arbeiter, die in Kleinbussen unterwegs sind, betrifft die neue Regel. Drei Personen pro Sitzreihe sind nun nicht mehr möglich.
  • 8. Öffi Fahren wieder erlaubt. Das wird alle Frischluft-Fans freuen. Das Fahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist wieder für alle Zwecke erlaubt – unter Einhaltung der Gründe das Haus zu verlassen. Dazu zählt neben dem Einkaufen und Arbeiten ja auch das Spazierengehen oder Sport machen. Bisher durfte man Grünraum nur zu Fuß oder im Auto aufsuchen. Jetzt ist das – mit Maske! – auch mit den Öffis wieder gestattet, etwa zu den Bundesgärten, die in Wien am Dienstag wieder öffnen.
  • 9. Hochzeiten nur im engsten Familienkreis. Heiraten ist auch in der Corona-Krise erlaubt, allerdings nur im „engsten Familienkreis“. Für Begräbnisse gibt es dieselbe Regelung.
  • 10. Gesundheitskontrollen für alle Nachbarländer. Wer aus einem Nachbarland einreist, muss mittels Gesundheitszeugnis beweisen, dass er nicht an Covid19 erkrankt ist. Alternativ muss eine 14-tägige Heimquarantäne angetreten werden. Diese Regel gilt ab Dienstag auf für Tschechien und die Slowakei.
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.