Verwaltungsgerichtshof beschließt:

IS-Kämpfer darf österreichische Staatsbürgerschaft behalten

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Azad G. kämpfte für den IS in Syrien. Die Stadt Wien wollte ihm die österreichische Staatsbürgerschaft aberkennen, doch das Verwaltungsgericht Wien hat das nun abgelehnt.

Wien. Der Fall des mutmaßlichen Terroristen hatte im März 2019 bereits für Schlagzeilen gesorgt. Azad G. kehrte 2013 ein Jahr nach seiner Ausreise nach Syrien wieder in seine Heimatstadt Wien zurück, um sich aufgrund einer Schussverletzung behandeln zu lassen. Während dieses Fronturlaubes kassierte er 14-mal 885,47 Euro Mindestsicherung. Dann reiste er wieder nach Syrien aus.
 

Azad G. wäre sonst staatenlos

 
Die MA35 wollte ihm daraufhin die österreichische Staatsbürgerschaft aberkennen, doch das Verwaltungsgericht Wien hat diesen Beschluss nun aufgehoben. Der Grund: Die Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft wäre nur möglich, wenn eine Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt.
 
Man sei davon ausgegangen, dass Azad G. österreichisch-türkischer Doppelstaatsbürger ist, so die MA35. „Wir haben unser Wissen aus den damaligen Einbürgerungsakten“, hieß es noch im Februar zu den laufenden Aberkennungsverfahren gegen mehrere mutmaßliche IS-Kämpfer.
 
Laut Außenministerium ist der derzeitige „Aufenthaltsort von Azad G. nicht bekannt“. Er soll von kurdischen Soldaten gefangen genommen worden sein. Im Vorjahr war ein Video aufgetaucht, in dem er sagte: „Ich hoffe, Sie erkennen, dass ich reumütig bin.“
 
Im Fall einer Einreise droht Azad G. die Festnahme. Die Staatsanwaltschaft hat zahlreiche Festnahmeanordnungen gegen mutmaßliche IS-Kämpfer erlassen, hieß es aus dem Innenministerium. Aus dem Justizministerium heißt es dazu nur, dass „der Fall den österreichischen Strafverfolgungsbehörden seit Langem bekannt ist. Weitere Informationen können im derzeitigen Verfahrensstadium leider nicht erteilt werden.“
 

Die Skandal-Akte des Wiener ­IS-Kämpfers

 
2010 absolvierte er in der Steiermark seinen Grundwehrdienst und wurde Milizsoldat. Aber das Heer setzte den späteren IS-Kämpfer auf eine „Gefährderliste“. Er wurde nicht mehr zu Übungen eingeladen. Das Innenministerium wurde aber nicht informiert.
 
2013 ging Azad G. nach Syrien und schloss sich der Terrormiliz IS an, kämpfte.
Er wurde angeschossen, kehrte über die Türkei nach Österreich zurück und wurde hier im Spital gesund gepflegt.
 
14 Monate blieb er auf „Heimaturlaub“ in Wien, kassierte in dieser Zeit 885,47 Euro Mindestsicherung pro Monat, in Summe ergibt das 12.400 Euro.
 
Die Staatsanwaltschaft ermittelte ab 2015 gegen den ­Jihadisten, seine Eltern zeigten ihn an. Die Ermittlungen wurden aber eingestellt. An die MA 40 der Stadt Wien wurden die Ermittlungen gegen Azad G. aber nicht weitergeleitet. Deshalb die Mindest­sicherung.
 
Letztlich kehrte G. zum IS zurück.
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