„Langzeitstudenten“ müssen weiter Studiengebühren zahlen – selbst wenn sie unter die von Rot, Grün und Blau erstellten Ausnahmen fallen.
Die Ernüchterung ist wohl bei vielen Studenten groß: Trotz der im Wahlkampf versprochenen Abschaffung der Studiengebühren wird jeder dritte Student 363 Euro pro Semester zahlen müssen. Andernfalls droht die automatische Exmatrikulierung. Hintergrund: Laut Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) bleibt das „Prinzip der generellen Studienbeitragspflicht“ aufrecht. Wer unter eine Ausnahmebestimmung fällt, muss daher zuerst zahlen und kann erst dann um eine Rückerstattung ansuchen. Rund 70.000 Personen dürften davon betroffen sein, da nur 70 Prozent der etwa 220.000 Studenten innerhalb der Toleranzzeit von Mindeststudiendauer plus zwei Semester liegen, in der laut der Reform keine Studiengebühren zu berappen sind.
Viele Ausnahmen
Befreit wären jene Studierenden, die eine
Erwerbstätigkeit im Vorjahr mit einem über der Geringfügigkeitsgrenze
liegenden Einkommen nachweisen können. Dazu kommen jene „Langzeitstudenten“,
die durch Krankheit oder Schwangerschaft über zwei Monate am Studium
gehindert waren, sich überwiegend der Betreuung von Kindern bis zum
siebenten Geburtstag widmen mussten oder zu mindestens 50 Prozent behindert
sind.
Unis: „Irrsinniger Verwaltungsaufwand“
Im
Wissenschaftsministerium arbeitet man derzeit an einem Katalog, welche
Bestätigungen akzeptiert werden sollen. Eines der Probleme: Während für die
Ausnahme „Berufstätigkeit“ wohl eine Einkommensbestätigung des Finanzamts
nötig sein wird, sind z. B. Kindererziehungszeiten schwer nachzuweisen. Vor
Kurzem hatte Rektoren-Chef Christoph Badelt gewarnt, dass die
Ausnahmeregelungen für die Gebühren für die Universitäten „nicht
administrierbar“ seien. „Wir befürchten einen irrsinnigen Verwaltungsaufwand
und es ist völlig absurd zu glauben, wir können das innerhalb der kurzen
Inskriptionsfrist durchführen“, so Badelt.
Derzeit ist zudem noch unklar, inwiefern die neue Regierung den Unis den drohenden Einnahmen-Entfall von 150 Millionen Euro ersetzen wird.