Affären

Beugestrafe für 'Chat-Man' Schmid und Siegfried Wolf

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Jetzt wird es ernst für die beiden Herren, die bisher nicht erschienen sind.

Wien. Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas „Chat-Man“ Schmid wirbelt mit seinen 300.000 Handy-Nachrichten die gesamte Innenpolitik durcheinander. Aber: Vor dem Kor­ruptions-U-Ausschuss erschien er nicht.

Knalleffekt am Donnerstag: Das Bundesverwaltungsgericht wird angerufen, um Schmid für sein Nichterscheinen vor dem U-Ausschuss mit einer Beugestrafe zu belegen. Außerdem soll er behördlich vorgeführt werden, sollte er der nächsten Ladung nicht nachkommen. Das Gleiche wurde für Investor Siegfried Wolf beschlossen. Beide Anträge wurden vom U-Ausschuss einstimmig angenommen.
 

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