Affären

Chat-Affäre wird zum Monsterakt: schon 44 Beschuldigte

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Ibiza, Casinos, Chats und Steuernachlässe für Superreiche – das alles findet sich in einem Monsterakt. Was durchaus für Kritik sorgt.

 Weit über 200.000 Aktenseiten mit 87 Personen als Gegenstand von Ermittlungen. Das, was als Ibiza-Ermittlungen gegen HC Strache und Johann Gudenus (FPÖ) begann, ist inzwischen ein Monsterakt mit Dutzenden Verfahrenssträn­gen, aber dafür umso mehr prominenten Beschuldigten.

  • 87 Personen sind oder waren im Ermittlungsverfahren; ÖSTERREICH liegt die Liste vor. Sie wurden entweder angezeigt – die WKStA ermittelt von Amts wegen –, einige Verfahren wie das gegen Ex-FPÖ-Chef Norbert Hofer sind eingestellt.
  • 44 Personen werden aktuell als Beschuldigte geführt – und da sind Politschwer­gewichte dabei: Neben Ex-Kanzler Kurz drei frühere Vizekanzler (inklusive Dreitagevize Hartwig Löger), drei Ex-VP-MinisterInnen (darunter die in U-Haft einsitzende Sophie Karmasin), ein Ex-Staatssekretär, vier Parlamentarier. Dazu Bosse wie „Chat-Man“ Thomas Schmid oder Steyr-Chef Siegfried Wolf – oder Kabinettsmitarbeiter. Zum Drüberstreuen ist auch die ÖVP als Partei Beschuldigte. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
  • Viele Causen. Über die Fälle bewahrt die WKStA wohl selber nur noch schwer den Überblick: Abgesehen von Ibiza-Video, Chat-Affäre, Postenschacher bei Casinos usw. ist zuletzt noch der Steuernachlass für Siegfried Wolf dazugekommen. Das mach die Sache kompliziert - und unübersichtlich, Die ÖVP und auch Justiz-Rechtsschutzbeauftragte Gabriele Aicher hat daran schon Kritik geübt. So ist für Rechtsschutz-Fragen wie U-Haft immer derselbe Richter zuständig. Allerdings beruf sich die WKStA auf die sogenannte "Konnexitätsregel" in der Strafprozessordnung Dort heißt es. "Das Ermittlungsverfahren ist von derselben Staatsanwaltschaft gemeinsam zu führen, wenn ein Beschuldigter der Begehung mehrerer strafbarer Handlungen verdächtig ist oder mehrere Personen an derselben strafbaren Handlung beteiligt sind. Gleiches gilt, wenn mehrere Personen der Begehung strafbarer Handlungen verdächtig sind, die sonst in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen." Zudem  kann die WKStA Verfahren an sich ziehen, wenn sie Zusammenhänge sieht.
  • Leaks. Die Größe des Aktes fördert die Leak-Gefahr: Die Beschuldigten haben oft mehrere Anwälte, und alle haben sie Akteneinsicht … 

 

Hier die wichtigsten Beschuldigten - für alle gilt die Unschuldsvermutung.

KANZLER
Sebastian Kurz
VIZEKANZLER
H.-Chr. Strache (FPÖ)
Josef Pröll (ÖVP)
Hartwig Löger (ÖVP)
MINISTER
Gernot Blümel (ÖVP)
Sophie Karmasin (ÖVP)
Hans Jörg Schelling (ÖVP)
STAATSSEKRETÄR
Hubert Fuchs (FPÖ)
PARLAMENTARIER
Johann Gudenus (FPÖ)
Markus Tschank (FPÖ)
August Wöginger (ÖVP)
Paul Rübig (ÖVP)
WIRTSCHAFTSBOSSE
Thomas Schmid (ÖBAG)
Siegfried Wolf (Steyr)
Harald Neumann (Novom.)
Peter Sidlo (Casinos)
B. Glatz-Kremsner (Casinos)
Walter Rothensteiner (Raiff.)
Arnold Schiefer (ÖBB)
PARTEI
ÖVP-Bundespartei 

 

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