Affären

Experte erklärt, wann es für Benko richtig eng werden kann

Teilen

Der Chef des Kredit­schutz­ver­bandes von 1870 analysiert den persönlichen Insolvenzantrag von Rene Benko - der Signa-Gründer sei "offensichtlich zahlungsunfähig".

Bis Donnerstag waren "nur" Signa-Gesellschaften im verschachtelten Reich von Rene Benko in die Insolvenz geschlittert. Das ist jetzt anders, seit Benkos Anwalt einen Insolvenzantrag auch für den Signa-Gründer als Einzelunternehmer gestellt hat. Da geht es dann auch um Benkos persönliches Vermögen, erklärt Karl-Heinz Götze vom Kredit­schutz­ver­band von 1870 in der ZiB2 bei Margit Laufer.

Benko müsse "jetzt ein Vermögensverzeichnis und einen Sanierungsplan vorlegen, wenn es um ein Sanierungsverfahren geht", ansonsten drohe der Konkurs: "Dann würde das gesamte Vermögen verwertet werden", so Götze.

Vor wenigen Wochen habe Benko noch als einer der reichsten Österreicher gegolten. Wie das mit dem Insolvenzantrag zusammenpasse? "Benko ist offensichtlich zahlungsunfähig", so Götze. Es könne aber sein, dass Vermögen vorhanden sei, dieses aber nicht rasch genug flüssig gemacht werden könne.

Insolvenzverwalter und das Strafrecht

Jedenfalls werde jetzt ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der weitreichende Befugnisse habe. "Er kann Vermögensbewegungen zwei bzw. sogar 10 Jahre in die Vergangenheit verfolgen und auch anfechten." Das könnte auch Überweisungen an Benkos Ehefrau betreffen.

Götze erklärt, wann es theoretisch auch strafrechtlich eng für Benko werden kann. Und zwar, "wenn es Rechtshandlungen gibt, die vom Schuldner, also Benko, oder einem Geschäftspartner wissentlich zu einer Schmälerung des Vermögens führen. Dann kann es auch strafrechtliche Konsequenzen geben." Es sei auch anzuschauen, welche Rolle in diesem Fall die Stiftung des "Benko-Reiches" spielen.

Ob der persönliche Insolvenzantrag ihn überrascht habe? Götze: "Wissen Sie, bei der Signa-Pleite überrascht mich nichts mehr."
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten