Affären

Grasser-"Privilegien" werden jetzt zum Fall fürs Parlament

Die Haftfreigänge des derzeit wohl prominentesten Häftlings in der Strafanstalt Innsbruck beschäftigen jetzt das Parlament.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hatte am 2. Juni 2025 seine vierjährige Haftstrafe im Innsbrucker "Ziegelstadel" angetreten. Doch schon am letzten Juli-Wochenende, also keine acht Wochen später, wurde Grasser in Kärnten bei einem genehmigten Haftausgang in einem Promi-Lokal am Wörthersee gesichtet. Dabei war das gar nicht der erste Ausgang von Österreichs prominentestem Häftling: Schon am 28. Juni öffneten sich die Gefängnistore für den Ex-Politiker zum ersten Mal - wie Gefängnisinsassen gegenüber oe24 bestätigt hatten, ein weitere Freigang fand im August statt. 

 

Kopie von Agnes Sirkka Prammer, Nationalratsabgeordnete und Justizsprecherin der Grünen

Agnes-Sirkka Prammer, Nationalratsabgeordnete und Sicherheitssprecherin der Grünen

© Parlamentsdirektion/Thomas Jantzen

Nicht nur Grassers Gefängniskollegen sehen dahinter eine Bevorzugung, auch der renommierte Anwalt Helmut Graupner schüttelte den Kopf: "Ein normal sterblicher Häftling erhält nie und nimmer schon nach 8 Wochen einen Freigang. So etwas ist mir in 30 Jahren noch nie untergekommen. Würde mich ein Klient fragen, ob so etwas möglich ist, ich würde ihn fragen, ob ihn alle guten Geister verlassen haben", so Graupner gegenüber oe24.

Anfrage an die Ministerin


sporrer
© orf

Nun, die grüne Sicherheitssprecherin Agnes Prammer macht die Causa jetzt zum Fall fürs Parlament: "Grasser wurde laut Medienberichten wenige Wochen nach Antritt seiner vierjährigen Haftstrafe wegen Untreue und Bestechung ein Freigang gewährt, der es ihm unter anderem ermöglichte, gemeinsam mit seiner Ehefrau ein Mittagessen in einem prominenten Lokal am Wörthersee einzunehmen", schreibt sie in einer Anfrage an Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ), und weiter: "Die Möglichkeit, einen Ausgang aus der Haft zu nehmen, ist ein wichtiges Instrument für die Resozialisierung und den Erhalt familiärer Beziehungen. Klar ist aber auch: Das Recht muss für alle gleich gelten. Einen Promi-Bonus darf es nicht geben."

Prammer stellt insgesamt 19 Fragen an die Ministerin, die vor allem eines zum Ziel haben: Wie läuft es mit Freigängen für alle anderen Häftlinge? So will sie etwa wissen: "Wie viele rechtskräftig verurteilte Personen mit einer ursprünglich über vierjährigen Freiheitsstrafe haben in den letzten fünf Jahren innerhalb der ersten zwei Monate ihrer Haftzeit zumindest einen tageweisen Freigang beantragt, aber nicht erhalten (bitte nach Jahr und Justizanstalt aufschlüsseln)?"

Bald Fußfessel für Grasser

Indes spricht die Zeit für Grasser. Ab 1. September kann der Ex-Minister einen Antrag auf "elektronisch überwachten Hausarrest", also eine Fußfessel, stellen. Grasser könnte also spätestens zu einem 20. Hochzeitstag am 22. Oktober wieder zu Hause in Kitzbühel bei seiner Frau Fiona Pacifico Griffini-Grasser sein. Für die Justiz ist das ein gutes Geschäft, statt ihn zu verköstigen, kassiert der Staat dann 22 Euro pro Tag, also im Monat bis zu 682 Euro.

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