Grasser Ausgang

Ausgang für KHG

Hier fährt Grasser (wieder) in die Freiheit

Es sind die ersten Bilder von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser seit seiner rechtskräftigen Verurteilung im März.

Karl-Heinz Grasser durfte die Justizanstalt Innsbruck am Samstag erneut verlassen - allerdings nur unter strengen Auflagen, wie oe24 erfuhr. Denn am Freitag meldete sich ein Mithäftling Grassers bei oe24, um über den anstehenden Ausgang zu informieren. Laut dem Insassen jedoch unter der Bedingung, "zu Hause zu bleiben und sich nicht in der Öffentlichkeit sehen zu lassen". Zudem müsse Grasser "ganz normal wie jeder andere Häftling" den Haupteingang nehmen.

Grasser Ausgang

Ein olivfarbener Audi holte den früheren Finanzminister von der Justizanstalt ab. 

© www.vogl-perspektive.at 

Und tatsächlich öffneten sich am Samstagmorgen um kurz vor 8 Uhr die Haupttore der JA. Ein olivfarbener Audi mit Kitzbüheler Kennzeichen, der rund zehn Minuten zuvor eingetroffen war und gegenüber geparkt hatte, fuhr ein.

Grasser Ausgang
© www.vogl-perspektive.at 

Der frühere Finanzminister kam heraus, packte eine Tasche ins Auto und setzte sich auf den Beifahrersitz. Bei dem milden Wetter trug Grasser einen Pullover und darunter ein Hemd oder ein Polo. Kaum im Pkw angekommen fing der Ex-Minister an, irgendwelche Zettel zu studieren. 

Grasser Ausgang

Grasser blätterte gleich nach dem Einsteigen durch mehrere Zettel. 

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Grasser bei Luxusdinner mit Frau gesichtet

Die Auflage - er darf sich nirgends blicken lassen - dürfte wohl aufgrund seines letzten Ausgangs hinzugekommen sein. Ende Juli wurde Grasser in einem bekannten Lokal am Wörthersee beim Luxusdinner mit seiner Frau Fiona gesichtet, was für ordentlich Aufsehen sorgte.

Dabei handelte es sich aber nicht um seinen ersten Ausgang. Denn schon Ende Juni berichtete oe24 über den ersten "Häfn-Urlaub" für Grasser. Damals war der frühere Finanzminister - er wurde in der BUWOG-Affäre zu vier Jahren Haft verurteilt - noch keine vier Wochen im Gefängnis. Grasser dürfte also bereits zumindest drei Ausgänge gewährt bekommen haben.

"Grasser bekommt einen Ausgang nach dem anderen" 

Bei den anderen Häftlingen sorgt das freilich für Unmut. "Der Grasser bekommt einen Ausgang nach dem anderen", ärgerte sich etwa ein Häftling gegenüber oe24. Andere Insassen hätten eine Beobachtungsfrist von drei Monaten, ehe ein Ausgang überhaupt infrage käme. Auch eine Mutter eines anderen Häftlings meldete sich bei oe24. Sie könne "bestätigen, dass Herr Grasser sehr wohl einen Promibonus hat".

Rechtlich steht es jedenfalls jedem Häftling zu, zweimal im Quartal die Anstalt für eine gewisse Dauer zu verlassen - und zwar ab Antritt der Haftstrafe. Dafür müssen entweder persönliche, wirtschaftliche oder rechtliche Gründe vorliegen. In Einzelfällen und bei "besonders positivem Vollzugsverhalten", heißt es aus dem Justizministerium, würden sogar ein bis zwei Ausgänge pro Monat gewährt. Bei Grasser ist das offenbar der Fall.

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