Die Verteidiger der früheren Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) werden Beschwerde gegen die weitere Untersuchungshaft der Meinungsforscherin einlegen.
Dies kündigte Karmasins Anwalt Norbert Wess an. Mit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Wiener Landesgerichts für Strafsachen muss sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien dann zeitnah auseinandersetzen.
Karmasin war am 2. März festgenommen und am 4. März in U-Haft genommen worden, wo sie vorerst auch weiterhin bleiben muss. Denn das Landesgericht hat Montagmittag einen Enthaftungsantrag ihrer Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm abgewiesen. Als Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr genannt. Die Anwälte bestreiten das Vorliegen eines Haftgrunds.
Schwere Vorwürfe
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen Karmasin in der ÖVP-Inseratenaffäre wegen Untreue und Bestechlichkeit und daneben wegen Geldwäscherei und Vergehen gegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Eine Tatbegehungsgefahr sei gegeben, "weil die Gefahr besteht, die Beschuldigte werde auf freiem Fuß eine strafbare Handlung mit nicht bloß leichten Folgen begehen, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die ihr angelasteten wiederholten und fortgesetzten Handlungen", hatte die WKStA in ihrem Festnahmeanordnung-Antrag ausgeführt.
Die 55-Jährige war nach ihrer Festnahme als Beschuldigte im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zu den Vorwürfen in der ÖVP-Inseratenaffäre vernommen und im Anschluss in U-Haft genommen worden. Die WKStA verdächtigt sie, "Urheberin und maßgebliche Ideengeberin" eines PR-Tools gewesen zu sein, von dem der damalige Außenminister und spätere Bundeskanzler Sebastian Kurz und die ÖVP mittels vom Steuerzahler finanzierten Umfragen profitiert haben sollen. Karmasin stellte das in einer rund zweieinhalbstündigen Einvernahme in Abrede. Sie habe "an keinem gemeinsamen 'Tatplan' mitgewirkt", sei zu keinem solchen - von wem auch immer - überredet worden und habe lediglich den Kontakt zwischen dem späteren ÖBAG-Chef und damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, und der Meinungsforscherin Sabine Beinschab vermittelt.
Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung