Affären

Kurz: Am Montag packt Schmid vor Gericht aus

Teilen

Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid hatte Ex-Kanzler Sebastian Kurz vor WKStA schwer belastet – hier die wichtigsten Passagen, deren Wahrheitsgehalt Kurz bestreitet. 

Showdown im Falschaussage-Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli. Am kommenden Montag (den 11. Dezember) ist „Chat Man“ und Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid im Straflandesgericht Wien angesagt – und der hatte sein einstiges Idol („Ich liebe meinen Kanzler“) in seiner Aussage vor der WKStA im Juni 2022 belastet.

Es geht um drei Anklagepunkte: Kurz hatte ja vor dem Ibiza-U-Ausschuss seine Rolle bei der Bestellung Schmids zum ÖBAG-Chef sowie bei der Kür des Aufsichtsrates heruntergespielt – auch einen personellen Sideletter zwischen ÖVP und FPÖ will er im Detail nicht gekannt haben.


Das sagte Schmid vor der WKStA aus

Dem hatte Schmid, der ja einen Kronzeugenstatus anstrebt, widersprochen: Kurz habe ihn bereits im Mai 2017 – also lange vor dessen Amtsantritt als Kanzler – mit der Neuaufstellung der ÖBAG beauftragt und betont., dass er „die zukünftige Rolle (Schmids) in der neu zu strukturierenden Beteiligungsgesellschaft (der späteren ÖBAG) sieht“. Kurz habe ihn ersucht, die Öbag zu übernehmen, diese Initiative sei von Kurz ausgegangen. Kurz hatte im Prozess behauptet, Schmid sei da die treibende Kraft gewesen.

Ähnlich auch die Lage bei den Aufsichtsräten: Hier hatte Schmid ausgesagt, dass zumindest „drei von vier“ auf dem ÖVP-Ticket sitzende Aufsichtsräte von Kurz persönlich ausgesucht worden seien, die Causa sei „Chefsache“ gewesen. Auch das streitet Kurz ab der auf die gesetzliche Zuständigkeit des Finanzministers - damals war das Hartwig Löger - pocht.


Info auf der Feststiege

Und auch beim Postenschacher-Sidletter belastet Schmid seinen einstigen Förderer: Er habe kurz „auf der Feststiege“ informiert, bei einem Termin im Kanzleramt habe er, Schmid“ das Papier an Kurz* Kabinettschef vorlegen müssen. Kurz und Bonelli bestreiten alle Vorwürfe – es gilt die Unschuldsvermutung. 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.