Ex-FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache wird demnächst erneut vor dem Richter stehen - es geht um den Vorwurf der Bestechung.
Strache wird nach dem Auftauchen des Ibiza-Videos ein weiteres Mal angeklagt. Diesmal geht es um die Causa rund um den Unternehmer Siegfried Stieglitz. Der soll den damaligen Vizekanzler bestochen haben, um in den Aufsichtsrat der Asfinag und eines weiteren staatsnahen Unternehmens zu gelangen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft den beiden folglich Bestechung bzw. Bestechlichkeit vor.
Strafantrag: Es drohen bis zu 5 Jahre Haft
Die WKStA bestätigte am Dienstagvormittag, dass sowohl gegen Strache, als auch gegen Stieglitz ein Strafantrag beim Straflandesgericht Wien eingebracht worden sei. Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Der entsprechende Vorhabensbericht der WKStA war von der Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem Justizministerium in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat genehmigt worden. Wörtlich heißt es in der Mitteilung der WKStA: "Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien einen Strafantrag gegen HeinzChristian STRACHE und eine weitere Person wegen des Verbrechens der Bestechlichkeit (§ 304 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB) bzw der Bestechung (§ 307 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB) eingebracht."
War schon Thema im U-Ausschuss
Auch der Ibiza-Untersuchungsausschuss hatte sich bereits mit einem anderen Aspekt der Causa Stieglitz beschäftigt: So spendete der Immobilienunternehmer vor seiner Bestellung in den Aufsichtsrat der Asfinag insgesamt 10.000 Euro an den FPÖ-Verein Austria in Motion. Aus Chats ergibt sich, dass Stieglitz, Ex-FPÖ-Chef Strache und der damalige freiheitliche Infrastrukturminister Norbert Hofer vereinbart hätten, dass Stieglitz auf sein Drängen hin in einen Aufsichtsrat bestellt wird. Darum wird es im Strache-Prozess gehen - das Verfahren gegen Hofer wurde aber inzwischen eingestellt, die bestätigte auch die WKStA.
Es geht auch um eine Dubai-Reise
Ermittelt wurde auch wegen einer angeblichen Einladung Straches nach Dubai. Offenbar hat laut Informationen aus der Umgebung des ehemaligen Parteichefs dieser Aspekt jetzt zum Strafantrag geführt. So sei Strache von Stieglitz eine Dubai-Reise angeboten worden, die dieser aber nicht angetreten habe.
Das sagt Straches Anwalt:
Straches Anwalt Johann Pauer reagierte gegenüber POLITIK LIVE so: "Mein Mandant wurde bereits im Prikraf-Verfahren wegen einer Korfu-Reise angeklagt, die er nie angetreten hat, und diesbezüglich rechtskräftig freigesprochen. Jetzt wird er wegen einer Einladung zu einer Geburtstagsfeier in Dubai angeklagt, die er aus Compliancegründen abgelehnt hat. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen." Inhaltlich werden sich "sowohl mein Mandant als auch ich ausschließlich gegenüber dem Gericht äußern, zumal es durchaus möglich ist, dass auch dieser Strafantrag in der Hauptverhandlung wieder mehrfach modifiziert werden muss, wie es schon im Prikraf-Verfahren der Fall war.“
Ex-FPÖ-Chef schon einmal verurteilt
Strache war bereits Ende August am Wiener Landesgericht - nicht rechtskräftig - wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft im Prozess um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) verurteilt worden. Es gilt die Unschuldsvermutung.