Prozess

Radasztics: Eurofighter-Ermittler ist Kurz-Richter

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Radasztics  klagte Mensdorff an & ermittelte gegen Grasser 

Der ehemalige Rechtsanwalt und Staatsanwalt Michael Radasztics wird im Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) als Einzelrichter fungieren. Das hat das in solchen Fällen übliche computergesteuerte Aktenverteilungssystem des Straflandesgerichts ergeben, durch das die anfallenden Akten von der Belastung her möglichst gleichmäßig den Richterinnen und Richter zugewiesen werden. Anklagen bzw. Strafanträge der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) führen dazu, dass die Richterauswahl dabei eingeschränkt ist - für sie besteht eine Sonderzuständigkeit der sogenannten Wirtschaftsabteilungen des Gerichts. Damit soll gewährleistet werden, dass Richter mit besonderer Wirtschaftsexpertise die Verfahren führen (auch wenn im konkreten Prozess kein explizit wirtschaftsbezogenes Delikt verhandelt wird). 

Einzelrichter

Das Strafverfahren gegen Kurz wird vor dem Wiener Straflandesgericht von einem Einzelrichter geführt. Das ergibt sich aus dem Delikt, das Kurz bzw. seinen Mitangeklagten Bernhard Bonelli und Bettina Glatz-Kremsner zur Last gelegt wird - in diesem Fall falsche Beweisaussage. Anders als in einem Verfahren vor einem Schöffen- oder einem Geschworenengericht entscheidet also nur ein einziger Richter über Schuld und Strafe.

Laut Strafprozessordnung sind Einzelrichter am Landesgericht vor allem dann zuständig, wenn die Strafdrohung des betreffenden Delikts einerseits ein Jahr Freiheitsstrafe übersteigt (darunter wäre ein Einzelrichter am Bezirksgericht zuständig) und andererseits fünf Jahre Freiheitsstrafe nicht übersteigt. Das trifft auf die falsche Beweisaussage mit einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren zu. Daneben sind Einzelrichter am Landesgericht noch für bestimmte Verfahren zuständig, die ihnen explizit zugewiesen sind (z.B. Nötigung, gefährliche Drohung). 

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