Stieglitz wollte Fragen der Staatsanwaltschaft nicht beantworten.
Das Urteil im Prozess gegen den ehemaligen Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und den mitangeklagten Immobilien-Unternehmer Siegfried Stieglitz dürfte statt am 26. Juli erst am 29. Juli fallen. Dieser Termin wurde am zweiten Verhandlungstag in dieser Causa am Mittwoch festgelegt. Stieglitz verweigerte dabei die Antwort auf sämtliche Fragen der Staatsanwaltschaft.
Strache soll Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft haben, wofür laut Anklage eine Spende an einen FPÖ-nahen Verein für den Bestellvorgang mit ausschlaggebend war. Dabei soll laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auch eine an Strache adressierte Reise-Einladung Stieglitz' zu einer Geburtstagsfeier nach Dubai eine Rolle gespielt haben, die Strache allerdings ablehnte. Stieglitz wird Bestechung vorgeworfen, Strache Bestechlichkeit.
Am Beginn des zweiten Verhandlungstags wurde die Befragung von Stieglitz fortgesetzt. Dieser verweigerte sämtliche Antworten auf Fragen der Staatsanwaltschaft - dies hatte ihm zuvor sein Anwalt Alexander Pollak geraten. "Dass es zwischen uns nicht funktioniert, wissen wir inzwischen", meinte Stieglitz auch in Richtung der Ankläger.
Erst als Richterin Mona Zink zum Teil wortgleich dieselbe Frage formulierte, antwortete Stieglitz - etwa darauf, warum er in seinen Chats das Wort Kompensation verwendet habe, nachdem eine Bestellung von Stieglitz in einen anderen Aufsichtsrat gescheitert sei. Die Frage stelle sich, ob er einen Anspruch gegenüber Strache oder etwas in der Hand gegen diesen gehabt habe. "Ich habe weder etwas in der Hand gehabt gegen den Herrn Strache noch gegen den Herrn Minister (Norbert Hofer, dieser war der ressortzuständige Minister, Anm.)", meinte Stieglitz.
Kurz vor 11 Uhr war die Befragung von Stieglitz beendet. Anschließend begann die Einvernahme Straches.