Affären

Wöginger: Muss er jetzt Schadenersatz zahlen?

Strafrechtlich ist ÖVP-Klubchef August Wöginger aus dem Schneider. Jetzt droht ihm allerdings eine saftige Schadenersatzzahlung.

 Auf ÖVP-Klubobmann August Wöginger könnten Schadenersatzforderungen des Bundes zukommen, nachdem sein Amtsmissbrauch-Verfahren am Landesgericht Linz diese Woche mit einer Diversion erledigt wurde. Man prüfe diesen Regressanspruch und überlege die nächsten Schritte, zitierte "Die Presse" am Donnerstag eine Stimme aus dem Finanzministerium. Nötig wäre dafür eine zivilrechtliche Klage.

Verdienstentgang und Kränkung

Demnach geht es um bis zu 9.000 Euro, zusammengesetzt aus dem Verdienstentgang und dem Ersatz für die erlittene Kränkung der ausgebooteten Beamtin Christa Scharf bei der Besetzung des Finanzamts Braunau. Wöginger muss im Rahmen der Diversion, die ihm ein Strafurteil zu den Postenschacher-Vorwürfen erspart hat, 44.000 Euro an den Staat zahlen. Dieser Betrag könne aber nicht mit etwaigen Schadenersatzforderungen des Staats gegen Wöginger aufgerechnet werden, erläuterte WU-Zivilrechtsprofessor Martin Spitzer laut "Presse".

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