"Kein pauschales Verbot"

Afghanistan-Abschiebung aus Österreich durch EGMR gestoppt

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Das Afghanistan-Abschiebungsverbot aus Österreich wurde durch den EGMR gestoppt. Das Innenministerium kommentiert: "Kein pauschales Verbot für uns" 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag mit einer einstweiligen Verfügung die geplante Abschiebung eines abgelehnten Asylwerbers nach Afghanistan gestoppt.

"Kein pauschales Verbot" 

Als Grund wurde die Sicherheitslage vor Ort genannt. Im Innenministerium bestätigte man dies auf APA-Anfrage. Der Spruch betreffe aber nur einen Einzelfall und sei "kein pauschales Verbot für uns".

Bei der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung hieß es ebenfalls, dass die Entscheidung zunächst nur für den konkreten Fall gelte. Das Besondere sei allerdings, dass die Gründe, die EGMR anführt, nicht auf den konkreten Fall bezogen sondern rein allgemein seien, meint man dort. Der Gerichtshof weise zudem darauf hin, dass viele andere EU-Ländern aufgrund der bedenklichen Lage im Land bereits Abschiebungen nach Afghanistan gestoppt hätten.

Innenministerium evaluiert

Im Innenministerium betonte ein Sprecher, dass alle Fälle vor der Abschiebung evaluiert würden, so auch dieser. In diesem Einzelfall fließe nun der EGMR-Spruch ein, es gehe um einen Aufschub bis Ende August. Die einstweilige Verfügung stelle kein "pauschales Verbot" von Abschiebungen nach Afghanistan dar.

Politischer Zündstoff 

Das Thema Abschiebungen nach Afghanistan hatte zuletzt für politischen Zündstoff in Österreich gesorgt, auch innerhalb der Koalition von ÖVP und Grünen. Verschärft hatte sich dies nach der Tötung einer 13-Jährigen mutmaßlich durch afghanische Asylwerber
 

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