SPÖ-Chef mit Ansage

Babler will Wahlärzte verpflichten, auch Kassenpatienten zu behandeln

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SPÖ-Chef Babler fordert am Mittwoch den Rechtsanspruch auf Facharzttermin - auch bei Wahlärzten, die ihren "fairen Beitrag" leisten sollen.

SPÖ-Chef Andreas Babler will Wahlärzte dazu verpflichten, auch Patienten nach Kassentarif zu behandeln, wenn es für diese keinen Facharzttermin im öffentlichen Gesundheitssystem gibt.

Damit soll die von der SPÖ geforderte Garantie auf einen Termin bei einem Facharzt innerhalb von zwei Wochen sichergestellt werden, sagte Babler am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien. Dafür soll es einen Rechtsanspruch über ein "Behandlungssicherungsgesetz" geben.

Wahlärzte sollen, ähnlich wie Rechtsanwälte, bestimmte Fälle annehmen 

Auch Wahlärzte - also Ärzte ohne Kassenvertrag - sollen einen fairen Beitrag zur öffentlichen Gesundheitsversorgung leisten, vergleichbar mit Rechtsanwälten, die Verfahrenshilfe-Fälle annehmen, argumentiert die SPÖ ihren Vorschlag.

Gesetzliche Verpflichtung von Wahlärzten "ultima ratio" 

Die gesetzliche Verpflichtung von Wahlärzten soll dabei aber nur im "Notfall" und als "ultima ratio" eingesetzt werden, betonte Babler.

Zunächst sollen Patientinnen und Patienten, die selbst keinen Facharzttermin finden, über die Gesundheitshotline 1450 einen Termin vermittelt bekommen.

Gelingt dies nicht, müssten Spitäler oder Sozialversicherung einspringen. Erst wenn diese Möglichkeiten alle ausgeschöpft sind, sollen Wahlärztinnen und Wahlärzte in die Pflicht genommen werden.

SPÖ will von Wahlärzte eine verpflichtende Behandlungsquote von rund 10 % ihrer Patienten

Zunächst soll es nach den Vorstellungen des SPÖ-Chefs, für Wahlärzte die Möglichkeit einer vertraglichen Selbstverpflichtung geben. Reicht dies nicht, sollen Wahlärzte gesetzlich zur Behandlung von Patienten nach dem Kassentarif verpflichtet werden. Konkret schwebt der SPÖ in ihrem Modell für die Wahlärzte eine verpflichtende Behandlungsquote von rund zehn Prozent ihrer Patientinnen und Patienten vor.

Das würde nach Berechnungen der SPÖ rund 200.000 Konsultationen pro Jahr entsprechen. Sollten sich Wahlärzte weigern, würde ihnen die Möglichkeit genommen, Rechnungen zu stellen, für die es einen teilweisen Kostenersatz von der Sozialversicherung gibt. Sie würden damit von sogenannten Wahlärzten zu reinen Privatärzten.
 

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