Der Sozialausschuss bringt Regierungsvorlage zum Ausbau der Digitalisierung auf den Weg.
Antragstellungen auf Arbeitslosengeld sowie die Kommunikation zwischen AMS-Mitarbeitern und Kunden sollen künftig vorrangig elektronisch erfolgen. Das sieht eine Regierungsvorlage vor, die der Sozialausschuss heute ins Plenum geschickt hat.
Neues Gesetz
Bereits jetzt ist es möglich, Anträge auf Arbeitslosengeld beim AMS elektronisch zu stellen. Mit der Gesetzesänderung (2550 d.B.), für die im Sozialausschuss ÖVP, Grüne und NEOS stimmten, soll die elektronische Antragstellung nun priorisiert und gestärkt werden. So wird etwa geregelt, dass ein Antrag vorrangig über das elektronische Kommunikationssystem des AMS einzubringen ist. Personen, für die das nicht möglich ist, können weiterhin persönlich ihren Antrag stellen. Verpflichtend soll die persönliche Vorsprache nur noch bei einer erstmaligen Antragstellung bzw. bei einem erneuten Antrag nach über zwei Jahren sein. Darüber hinaus kann das AMS im Einzelfall entscheiden, ob ein persönliches Erscheinen notwendig ist.
Zusätzliche Pflichten
Damit die Kommunikation zwischen AMS und Kunden über das elektronische System funktioniert, sollen arbeitslose Personen künftig verpflichtet werden, das Kommunikationssystem mindestens an zwei Werktagen pro Woche auf Eingänge zu überprüfen. Sanktionen sollen nur verhängt werden, wenn die Betroffenen etwa einen Kontrolltermin oder ein Vorstellungsgespräch verpassen. Dokumente gelten künftig als zugestellt, sobald sie im elektronischen Verfügungsbereich der arbeitslosen Person eingelangt sind. In Kraft treten sollen die neuen Regelungen mit 1. Juli 2025, um dem AMS die technischen Vorbereitungen zu ermöglichen.