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Interview bei Fellner! LIVE

Anwalt von Ibiza-Detektiv greift Soko Tape an

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Dass U-Ausschuss-Vorsitzender Sobotka das Video nicht annimmt, kann er nicht zur Gänze nachvollziehen. Versäumnisse sieht er allerdings in der Ermittlungsarbeit.

 

Nachdem das Bundeskriminalamt das Ibiza-Video sichergestellt und nach wochenlanger Verzögerung an die Justiz weitergegeben hat, hat nun auch der Anwalt des Detektivs, der im Ibiza-Video den Übersetzer spielt, dem U-Ausschuss das Originalmaterial angeboten.

U-Ausschuss-Vorsitzender Wolfgang Sobotka sowie die VP- und Grün-Mandatare lehnen die Annahme dieses Filmmaterials aber ab. Was wiederum den Oppositionsparteien übel aufstößt.

Neos-Mandatarin Stephanie Krisper kündigt nun an, selbst Kontakt mit dem Anwalt Johannes Eisenberg aufzunehmen und das Video für den Ausschuss selbst zu beschaffen. Im ÖSTERREICH-Interview nahm Eisenberg Stellung zu der Absage von Sobotka. Bei "Fellner! LIVE" (siehe Video oben) erhob er zudem Vorwürfe gegen die "Soko Tape".

ÖSTERREICH: Warum haben Sie das Video dem U-Ausschuss angeboten?

Johannes Eisenberg: Ich habe in den Medien wahrgenommen, daß weder der WKStA (Korruptionsstaatsanwaltschaft) noch der Justizministerin noch dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss das angeblich bei der Soko-Tape vorhandene Video zugänglich gemacht wurde, und daß behauptet wurde, das Video müsse bearbeitet werden. Ferner habe ich gehört, dass Herr Holzer die Frage im U-Ausschuss, ob er jemals versucht hat, von den Verteidigern des Herrn H. das Video zu erhalten, nicht in öffentlicher Sitzung beantworten wollte.  Da Herr Strache angegeben hat, in den zusammenfassenden Wiedergaben des Videos durch SZ und Spiegel falsch dargestellt worden zu sein, und da sowohl die WKStA wie auch die Abgeordneten in der Lage sein sollten, sich selbst ein Bild über das Verhalten von Gudenus und Strache machen zu können, habe ich Kontakt zu der WKStA, der Justizministerin und dem Vorsitzenden des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) aufgenommen und angeboten, behilflich zu sein, das Originalvideo und eine Tonspur zu erhalten. Ich habe angekündigt, dass ich einer öffentlichen Zugänglichmachung entgegentrete, wegen dagegen stehender Rechte, aber keine Einwände erhebe gegen eine Inaugenscheinnahme in camera oder in einer nicht öffentlchen Sitzung.

ÖSTERREICH: Sind Sie überrascht, dass Nationalratspräsident Sobotka das Video nicht von Ihnen beziehen will?

Eisenberg: Ich kenne die österreichische Rechtslage nicht. Ich kenne das Recht der Untresuchungsausschüsse im Deutschen Bundestag und den Deutschen Ländern. Dort würde mit einem solchen Inaugenscheinobjekt nicht so umgegangen werden.

ÖSTERREICH: Sobotka hat Sie aufgefordert, direkt Kontakt mit den österreichischen Behörden aufzunehmen. Werden Sie das tun?

Eisenberg: Ich habe bereits obendargestellt, daß ich zeitgleich mit Hern Sobotka die WKStA und die Justizhministerin angeschrieben habe. Herr Sobotka weiß das selbstverständlich. Eine Antwort habe ich auch von WKStA und Justizministerin nicht erhalten. Mein geringes Leistungsinteresse an österreichischen Behörden rechtfertigt die wiederholende bettelende Annährung nicht. Ebensowenig werde ich das Risiko eingehen, mich strafverfolgen zu lassen, wenn ich das Video unaufgefordert an die WKStA oder die Justizministerin aushändigen würde.

ÖSTERREICH: Wurde Ihr Mandant mittlerweile von den österreichischen Behörden einvernommen?


Eisenberg:
Er wurde noch nicht einvernommen, ihm steht das Recht zu schweigen zu. Das nimmt er in Anspruch.
 
ÖSTERREICH: Die österreichischen Behörden behaupten, der Aufenthaltsort Ihres Mandanten sei nicht bekannt. Stimmt das?  

Eisenberg: Der Mandant hält sich nicht in Österreich auf. Er verfügt über einen Wohnsitz in Deutschland und beabsichtigt auch, in Deutschland zu bleiben. Sie wissen, daß die Deutschen Behörden (Generalststaatsanwaltschaft in Hamburg) auf das direkte Strafverfolgungsbegehren des Herrn Strache hin die Aufnahme von Ermittlungen gegen Herrn H. abgelehnt hat.
 

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